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Besser mit Bildung

Ab 2015 drei Monate im Jahr abgabenfrei jobben

01.12.2014 Ι Ab dem 1. Januar 2015 können Studierende 70 Arbeitstage oder drei Monate im Jahr arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge abführen zumüssen. Bisher waren nur 50 Tage oder zwei Monate bei einer Fünf-Tage-Woche möglich.

Der Hintergrund: Zur Einführung des Mindestlohns ab 2015 hat die Regierung die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet. Damit sollen kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse für eine Übergangszeit entlastet werden.


Am 31. Dezember 2018 ist dann allerdings Schluss mit dem Übergang.Danach gilt wieder die alte Grenze von 50 Arbeitstagen oder zwei Monaten.

 

Die Höhe des Verdienstes spielt bei kurzfristiger Beschäftigung keine Rolle, solange Ihr sie nur gelegentlich und nicht berufsmäßig ausübt. Bis 8354 Euro im Jahr bleibt Ihr zudem auch steuerfrei.


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