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_Robert_Kneschke  

Erstes berufliches Fortbildungsniveau | DQR 5

Gestaltungsberater/in im Raumausstatterhandwerk (Geprüfte/r)

17.01.2006 Ι Gestaltungsberater/innen beraten Kunden bei Bodenflächen, beziehen Polstermöbel, kleiden Wände und Decken mit Stoffen und Tapeten aus, bauen Lichtanlagen ein, montieren Sicht- und Sonnenschutz, dekorieren Fenster und Räume.

Aufgaben und Tätigkeiten

Gestaltungsberater/innen im Raumausstatterhandwerk beraten ihre Kunden über Möglichkeiten der Raumgestaltung. Sie fertigen entsprechend den Kundenwünschen Pläne und Zeichnungen an und machen alternative Vorschläge. Um die Wirkung der gestalterischen Entwürfe besser zur Geltung zu bringen, setzen sie computergestützte Präsentationen ein. Im Beratungsgespräch informieren sie über Eigenschaften und Preise der Produkte. Neben gestalterischen und wirtschaftlichen Aspekten können auch ökologische und gesundheitliche Punkte eine Rolle spielen, z.B. die Verwendung von umweltschonenden oder für Allergiker geeignete Materialien. Der Abschluss liegt auf der Ebene zwischen Geselle/in und Meister/in.

 

Zulassung zur Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Gestaltungsberater bzw. zur Gestaltungsberaterin im Raumausstatterhandwerk sind in der Regel die Gesellen- oder Abschlussprüfung als Raumausstatter/in. Oder eine mit Erfolg abgeschlossene Abschluss oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten raumgestaltenden Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufstätigkeit. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind nicht verpflichtend.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

 

 

 

 

 

 

Links und Zusatzinformationen

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