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Aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs

"Mindestausbildungsvergütung vor allem da nötig, wo Tarifverträge fehlen"

22.07.2020 Ι Für tarifgebundene Unternehmen gilt der Tarifvorrang im Berufsbildungsgesetz auch gegenüber der Mindestausbildungsvergütung, so dass die Tarifvertragsparteien theoretisch die Möglichkeit haben, diese zu unterschreiten. In der Praxis liegen jedoch die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in den allermeisten Fällen deutlich oberhalb des Azubi-Mindestlohns.

Nach Ansicht des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, "funktioniert das Tarifvertragssystem bei der Festlegung der Ausbildungsvergütungen in großen Teilen der Wirtschaft recht gut. Die Mindestausbildungsvergütung ist vor allem dort nötig, wo keine Tarifverträge existieren. Allerdings besteht beim Niveau durchaus noch Luft nach oben. Dies gilt auch für einige Tarifbranchen. Gerade in den traditionellen Niedriglohnsektoren müssen sich die Unternehmen überlegen, wie sie die Arbeit aufwerten können, um auch zukünftig noch genügend Auszubildende zu gewinnen. Hierbei sollte die Corona-Krise nicht als Ausrede verwendet werden, um notwendige Anpassungen weiter hinauszuschieben."

 

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Timo Gayer Ι 24.07.2020
Vergütungen im Bereich der IG Metall
Wir haben eine Darstellung zu Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Tarifbereichen der IG Metall ergänzt.

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