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Erstmalig bundeseinheitliche Fortbildungsordnung

Hand in Hand zum Erhalt des handwerklich-immateriellen und materiellen Kulturerbes

07.09.2020 Ι Am 18. Dezember 2019 ist die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk und Geprüfte Restauratorin im Handwerk" in Kraft getreten.

Insgesamt 19 unterschiedliche Handwerke, für die bislang jeweils eigenständige Fortbildungsprüfungsregelungen auf Kammerebene existieren, wurden hierzu unter das Dach einer bundeseinheitlichen Fortbildungsordnung gebracht. Mit der neu entwickelten Verordnung wird dem wachsenden Bewusstsein für das handwerkliche Kulturerbe in Deutschland Rechnung getragen. Neben der Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung, Restaurierung und Konservierung des Kulturerbes stehen die Durchführung von Maßnahmen unter Anwendung historischer, traditioneller und zeitgemäßer handwerklicher Methoden sowie die Pflege von Objekten und die Schadensprävention im Mittelpunkt der Qualifizierung. Diesbezüglich spielen aber auch die Steuerung unternehmerischer Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts und die Pflege und Weitergabe des Kulturerbes eine Rolle. 

 

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