Im Zweifel für die Prüfungsteilnehmer*in
Wenn die Zeit vor der Prüfung knapp wird
"Versand der Prüfungseinladung in der Regel ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin an die Auszubildenden" so steht es in den Veröffentlichungen der Handelskammer Hamburg. Die Auskunft der IHK Rheinhessen lautet ebenfalls: "Die postalischen Einladungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung werden den Auszubildenden in der Regel vier Wochen vor dem ersten Prüfungstag zugesandt."
Durch die Prüfungen in den Zeiten von Corona, konnten diese Vorlaufzeiten aber nicht immer eingehalten werden. Die Einladungen erfolgten zum Teil bis zu zwei Tagen vor der mündlichen Prüfung. In Absprache mit dem Berufsbildungsausschuss wurde verabredet, dass die betroffenen Prüflinge gegen das Ergebnis der Prüfung begründet Einspruch einlegen können, wenn für sie der Eindruck entstanden ist, dass Sie auf Grund der kurzfristigen Einladung gegenüber anderen benachteiligt wurden.