In Sachsen Anhalt soll der bisherige Bildungsurlaub künftig als Bildungszeit neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf liegt dem Landtag bereits seit dem vergangenen Herbst vor. Eigentlich war vorgesehen, das Gesetz noch im Juni zu beschließen. Ob dieser Zeitplan hält, ist aktuell offen.
In den zuständigen Ausschüssen gibt es deutliche Meinungsunterschiede. Gewerkschaften und Bildungsträger sehen in der Bildungszeit einen wichtigen Schritt für lebenslanges Lernen und gute Arbeit. Sie betonen, dass Beschäftigte nur dann Schritt halten können, wenn sie regelmäßig Zeit für Weiterbildung bekommen.
Wirtschaftsverbände und Kammern äußern dagegen Vorbehalte. Sie warnen vor personellen Engpässen in den Betrieben und vor zusätzlichen Kosten durch die Lohnfortzahlung während der Freistellung. Besonders kleinere Unternehmen sehen sich dadurch belastet.
Die anhaltenden Diskussionen sorgen für Unsicherheit. Bildungseinrichtungen müssen ihre Angebote lange im Voraus planen und anerkennen lassen. Ohne klaren Starttermin ist das nur eingeschränkt möglich. Auch Beschäftigte wissen derzeit nicht, ab wann sie mit einem neuen Anspruch rechnen können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Freistellung für anerkannte Bildungsangebote erhalten. Die Umbenennung in Bildungszeit soll deutlich machen, dass Weiterbildung ein normaler Teil des Arbeitslebens ist. Offen ist weiterhin, wie Betriebe entlastet werden können und welche Ausnahmen es geben soll.
Klar ist: Angesichts von Digitalisierung, Transformation und Fachkräftemangel braucht es verlässliche Regeln für Weiterbildung. Ob und wann die Bildungszeit in Sachsen Anhalt kommt, entscheidet sich in den kommenden Beratungen.