
Ausbildungsberuf | DQR 4
Systemelektroniker/in
Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf produziert man elektronische Einzelkomponenten und komplette Geräte bzw. Systeme unter Verwendung von Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Pneumatik und Hydraulik. Systemelektroniker/-innen nehmen diese in Betrieb und warten sie regelmäßig. Bei einem Neuauftrag entwickeln sie zunächst einen Prototyp. Hierfür erstellen sie einen Schaltungsentwurf sowie die technischen Konstruktionspläne. Dann wählen sie die erforderlichen Bauteile aus und fügen sie zu Geräten und Systemen zusammen. Die dazugehörigen Programme installieren sie ebenso. Für die Serienproduktion planen sie dann die einzelnen Fertigungsschritte durch und stellen die Anlagen und Kontrollsysteme entsprechend ein.
An elektronischen, elektromechanischen Baugruppen, Geräten und Anlagen, die defekt sind, führen sie systematische Fehlerdiagnosen durch und beheben anschließend die vorgefundenen Störungen. Kundenbetreuung und -beratung gehören ebenso zu ihrem Beruf wie die Einweisung der künftigen Benutzer in die Bedienung und Handhabung der Geräte.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Sorgfalt ist in diesem Beruf sehr wichtig, z.B. beim Entwerfen und genauen Umsetzen von Schalt- und Installationsplänen. Auch Lernbereitschaft sollte man mitbringen, um immer auf dem aktuellsten Stand der Elektromechanik und Geräteelektronik zu bleiben. Um Kundenanforderungen angemessen entgegenzukommen, bedarf es einer ausgeprägten Kunden- und Serviceorientierung.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Informatikkenntnisse sind beim Umgang mit Hard- und Softwarekomponenten erforderlich. Um elektrische Größen oder Impulsformen berechnen zu können, braucht man Kenntnisse in Mathematik. Fertigkeiten aus Werken und Technik sind hilfreich bei der Montage von Einzelteilen auf eine Platine.
Wer in seinem Traumberuf Systemelektroniker/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Elektroniker/-in - Geräte und Systeme, als Elektroniker/-in - Automatisierung, IT-System- Elektroniker/-in oder als Mikrotechnologe/-technologin versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt ihr den §§ 5-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
|
Gewichtung |
|
1 |
Arbeitsauftrag Nachweis der Anforderungen an einer funktionsfähigen Komponente oder einem Gerät der Systemelektronik - komplexe Arbeitsaufgabe: 7 Std. 50 Min. max. 10 Min. - schriftliche Aufgabe: 120 Min. |
|
40% |
|
2 |
Kundenauftrag Herstellen eines Gerätes oder Systems oder das Einrichten einer Fertigungsanlage oder eines Prüfsystems: 21 Std. |
|
25%
|
60% |
- kundenorientierte Arbeitsaufgabe: 20,5 Std. |
70%
30% |
|||
Systementwurf - fallbezogene schriftliche Aufgabe: 120 Min. |
|
12,5% |
||
Funktions- und Systemanalyse - fallbezogene schriftliche Aufgabe: 120 Min. |
|
12,5% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: 60 Min. |
|
10% |
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens "ausreichend",
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Gesellenprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
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