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Mitgestaltung der Berufsbildungspolitik in den Kammern Der Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) ist das zentrale Gremium der beruflichen Bildung bei jeder IHK und HWK. Hier wirken Gewerkschaften, Arbeitgeber und Berufsschulen zusammen. Erfahre, wie das Gremium arbeitet und warum es für gute Ausbildung so wichtig ist.

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über 130 Berufsbildungsausschüsse

Die IG Metall engagiert sich in 132 BBAs (davon 79 im Bereich IHK und 53 im Handwerk).

mehr als 1.000 ehrenamtlich Aktive

Bei IHK und HWK besetzen Arbeitnehmervertreter:innen 792 Mandate. Hinzu kommen noch Stellvertretende Sitze.

ca. 2.000 Ehrenamtstage pro Jahr

Arbeitnehmervertreter:innen bringen geschätzt 16.000 Ehrenamtsstunden jährlich ein.

Wer Ausbildung mitgestalten will, kommt am Berufsbildungsausschuss nicht vorbei. Das Gremium ist in jeder zuständigen Stelle vorgeschrieben, also zum Beispiel bei Industrie und Handelskammern (§§ 77–80 BBiG) oder Handwerkskammern (§§ 43–44b HwO). Hier arbeiten ehrenamtlich Arbeitgeber, Arbeitnehmer:innen und Berufsschulvertreter:innen gemeinsam an wichtigen Themen der beruflichen Bildung. Viele Gewerkschafter:innen engagieren sich hier über Jahre hinweg für gute Ausbildungsbedingungen. 

Der BBA ist dabei mehr als ein Beratungskreis. Er ist das zentrale Beteiligungsgremium für Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Er verfügt über drei Kernrechte (vgl. auch Aufgaben des BBA): 

  1. Das Unterrichtungsrecht verpflichtet die zuständige Stelle, den BBA über alle wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu informieren. 
  2. Das Anhörungsrecht bedeutet, dass der BBA vor Entscheidungen gehört werden muss. 
  3. Das Beschlussrecht nach § 79 Abs. 4 BBiG geht am weitesten: Der BBA beschließt die zu erlassenden Rechtsvorschriften. 

Im Handwerk sind die Aufgaben in § 44 HwO ähnlich geregelt. Ein wichtiger Unterschied: Im Handwerk befindet die Vollversammlung der HWK über die Aktivitäten des BBA (§ 44 Abs. 4 und 5 HwO).


Infografik, Donut mit der drittelparitätischen Besetzung des BBA

 

Wie arbeitet das Gremium?

Der Berufsbildungsausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung (§ 80 BBiG / § 44b HwO). Darin regelt er zum Beispiel die Einladung zu Sitzungen, die Tagesordnung, die Aufgaben des Vorsitzes oder die Bildung von Unterausschüssen. Die Geschäftsordnung schafft den Rahmen für eine verlässliche und transparente Zusammenarbeit.


Die Geschäftsordnung sollte mindestens folgende Punkte regeln:

  • Zusammensetzung gemäß § 77 BBiG / § 43 HwO
  • Zuständigkeiten und Aufgaben gemäß § 79 BBiG / § 44 HwO
  • Beschlussfassung gemäß § 78 BBiG / § 44a HwO
  • Kompetenzen und Aufgaben des Vorsitzes
  • Sitzungshäufigkeit
  • Abstimmung der Tagesordnung
  • Erstellung von Protokollen
  • Fragen der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder
  • Fragen der Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitglieder
  • die Möglichkeit der Bildung von Unterausschüssen gemäß § 80 BBiG / § 44b HwO
  • das Hinzuziehen von Sachverständigen
  • die Möglichkeit Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeizuführen
  • Fragen der Änderung und der Dauer der Gültigkeit der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung gilt grundsätzlich unbefristet. Es ist also nicht zwingend notwendig, dass ein neu berufener Berufsbildungsausschuss eine neue Geschäftsordnung beschließt. Sie kann allerdings durch einfachen Beschluss jederzeit geändert werden. Falls Ihr Eure prüfen wollt, der DGB hat mit dem DIHK  und dem DHKT jeweils eine Mustergeschäftsordnung erstellt: 

Dich wichtigsten Punkte in einer Geschäftsordnung werden auf den Seiten 20 folgende in der Handlungshilfe des DGB dargestellt (s.u.).


Aus seiner Mitte wählt der Ausschuss einen Vorsitz und eine Stellvertretung. In der Praxis wechseln sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite häufig im Vorsitz ab.

Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist (§ 78 BBiG / § 44a HwO). Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Damit Beschlüsse wirksam sind, müssen die Themen in der Regel bereits mit der Einladung auf der Tagesordnung stehen. Das sorgt dafür, dass sich alle Mitglieder vorbereiten und Positionen abstimmen können. 



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