Nachwuchsgewinnung gemeinsam gestalten
Der Betriebsrat kann die Nachwuchsgewinnung aktiv mitgestalten. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber hat er die Möglichkeit Kontingente, Quoten, Kriterien und Verfahren für die Auswahl von Auszubildenden festlegen. Dabei stehen zwei Aktivitäten im Vordergrund, die er selbst anstoßen oder durchführen:
Mitbestimmung im Auswahlprozess
Der Betriebsrat hat beim gesamten Auswahlprozess für Auszubildende ein starkes Mitbestimmungsrecht. Nach § 95 BetrVG müssen Richtlinien zur Auswahl gemeinsam mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle. In Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten kann der Betriebsrat solche Richtlinien sogar einfordern.
Damit das gelingt, kann der Betriebsrat folgende Schritte aktiv anstoßen oder selbst übernehmen:
• Planung des Auswahlverfahrens: Vorschläge machen wie das Verfahren ablaufen soll und auf eine faire Struktur achten.
• Durchführung begleiten: Sicherstellen, dass die vereinbarten Regeln eingehalten werden und bei Problemen frühzeitig eingreifen.
• Gleichbehandlung sichern: Darauf achten, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingehalten wird und Diskriminierung ausgeschlossen ist.
• Datenschutz überwachen: Prüfen, ob die Datenschutz Grundverordnung eingehalten wird und ob Bewerbungsdaten korrekt verarbeitet werden.
• Kriterien festlegen: Gemeinsam mit dem Arbeitgeber klare und anforderungsgerechte Kriterien für die Auswahl entwickeln und dokumentieren.
• Auswahlmethoden prüfen: Beurteilen welche Methoden geeignet sind z. B. Gespräche, Tests, Potenzialanalysen, Gruppenauswahl, Praktika und auch digitale Verfahren.
• Preboarding mitgestalten: Vorschläge machen, wie Bewerber:innen zwischen Vertragsabschluss und Ausbildungsbeginn gut begleitet werden.
Kriterien für mehr Vielfalt festhalten
Der Betriebsrat sollte zusätzlich eigene Impulse setzen, um Vielfalt und Chancengleichheit im Betrieb zu stärken. Sinnvolle Kriterien sind zum Beispiel:
• Förderung von Frauen besonders in männerdominierten Berufen
• Stärkere Berücksichtigung von Diversität
• Aufnahme von Hauptschüler:innen entsprechend der regionalen Schulstruktur
• Quoten für benachteiligte Bewerber:innengruppen