DGB fordert umfassende Reform des BAföG BAföG neu denken: Mehr Gerechtigkeit für alle

Das BAföG erreicht immer weniger Menschen. Der DGB will das ändern: Mit einer Grundförderung für alle, höheren Bedarfssätzen und mehr Elternunabhängigkeit. Ziel ist ein gerechtes System, das Bildung für alle ermöglicht.

Studenten mit einem Laptop in der Universität

8. Dezember 2025 8. Dezember 2025


Der Zugang zu Bildung darf nicht länger so stark von der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Bildungshintergrund des Elternhauses abhängen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) muss deshalb bis in die Mittelschicht greifen. Um mehr Menschen zu fördern und die soziale Selektivität im Bildungssystem bestmöglich auszugleichen, schlagen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften eine grundlegende Reform des BAföG vor. Die Vielzahl der bestehenden Fördersätze soll so zum Beispiel auf zwei Fallgruppen verschlankt werden, um Förderungsberechtigte in vergleichbaren Lebenslagen auch zu vergleichbaren Konditionen zu fördern.

Außerdem soll ein Einstieg in eine eigenständige Förderung vollzogen werden. Alle Auszubildenden in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung beziehungsweise einem Studium sollen eine Grundförderung bekommen. Diese soll ihnen direkt ausbezahlt werden.

Neben einer deutlichen Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge sollen Schüler:innen ab Klasse 10 auch dann wieder BAföG beziehen können, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Außerdem sollen die förderfähigen Studienformate zeitgemäß erweitert werden.

Der Gesamtvorschlag des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften für eine Strukturreform des BAföG umfasst noch weitere Reformvorschläge und steht hier zum Abruf bereit.

 

Kernforderungen für eine Reform der Förderstruktur im Überblick

 


Grundförderung

Alle Auszubildenden, die eine allgemeinbildende oder schulische Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sollen künftig eine elternunabhängige Grundförderung in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Die Auszahlung soll direkt an die Auszubildenden beziehungsweise Studierenden erfolgen. Die Finanzierung soll im Wesentlichen aus dem Kindergeld und den steuerlichen Vergünstigungen des Familienleistungsausgleichs erfolgen.

Regelbedarf für Schüler:innen

Schüler:innen mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses ab Klasse 10, Berufsschüler:innen mit dem Ziel des Erwerbs einer beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) sowie Fach(ober)schüler:innen, auch wenn sie noch im Elternhaus wohnen, können elterneinkommensabhängig BAföG als Vollzuschuss beantragen.

Der Regelbedarf für Schüler:innen soll pauschal um 150 Euro erhöht und auf 426 Euro festgesetzt werden, wenn die Schüler:innen noch bei den Eltern wohnen (276 + 150 €). Bei eigener Haushaltsführung stiege der Regelsatz analog auf 816 Euro (666 + 150 €).

Regelbedarf für Auszubildende und Studierende

Auszubildende mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Abschlusses, Schüler:innen des Zweiten Bildungswegs (ZBW) sowie Studierende an Hochschulen und Akademien können elterneinkommensabhängig BAföG als Vollzuschuss beantragen.

Der Regelbedarf für Auszubildende, Studierende und Schüler:innen des Zweiten Bildungswegs soll pauschal um 150 Euro auf 625 Euro steigen (475 + 150 €).

Die in § 11 Absätze 2a und 3 des bestehenden BAföG definierten Sachverhalte, die einen Bezug von elternunabhängigen Leistungen nach dem BAföG erlauben, sollen erweitert werden. Wer eine in der Regel dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat, soll BAföG bereits elternunabhängig erhalten können, wenn sich eine zweijährige Berufstätigkeit angeschlossen hat. Ebenso Absolvent:innen einer zweijährigen Ausbildung mit anschließend mindestens dreijähriger Berufstätigkeit. Insgesamt müssen fünf Jahre erreicht werden (3 + 2 bzw. 2 + 3), statt bisher sechs Jahre (3 + 3 bzw. 2 + 4). BAföG-Beziehende mit Kindern im eigenen Haushalt, für deren Betreuung sie verantwortlich sind, sollen ebenfalls elternunabhängiges BAföG erhalten.

Auch ein berufsbegleitendes Studium in Vollzeit soll förderfähig sein. Für Studierende eines formal weiterbildenden Studiengangs soll analog dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) die Möglichkeit der Übernahme von Studiengebühren unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.

Erhöhung der Freibeträge für das elterliche Einkommen

Um mehr Studierende zu erreichen, fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften eine Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge auf 4.350 Euro auf das Einkommen von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften beziehungsweise 2.900 Euro für Alleinstehende.

Bedarfsgerechte Wohnkosten

Die Wohnkostenpauschale für Geförderte, die bei ihren Eltern wohnen, soll auf 130 Euro erhöht werden.

Für Auszubildende mit eigenem Haushalt fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten entsprechend den regionalen Obergrenzen nach Wohngeldgesetz, um regionale Unterschiede abbilden zu können.

Förderungshöchstdauer realistisch gestalten

Die Förderungshöchstdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit, sie soll pauschal um zwei Semester erhöht werden. Das Flexibilitätssemester soll angerechnet werden. So kann bis zu zwei Drittel der Studierenden ein Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer ermöglicht werden.


Die Bedarfssätze und Freibeträge sollen jährlich und automatisch an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und Einkommen angepasst werden.

BAföG strukturell modernisieren und bedarfsgerecht ausgestalten
  • Elternunabhängige Grundförderung von 300 Euro monatlich

  • Regelbedarf: Erhöhung auf 625 Euro monatlich.

  • Wohnkostenpauschale erhöhen und an regionale Wohnkosten anpassen

  • Förderfähigkeit auch für berufsbegleitende Studiengänge und Übernahme von Studiengebühren bei weiterbildenden Studiengängen.

  • Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge und Erweiterung der elternunabhängigen Förderung

  • Jährliche, automatische Anpassung

Gesamtvorschlag des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften
Das gewerkschaftliche Begabtenförderungswerk
Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren und promovieren an Universitäten, Fachhochschulen oder erwerben das (Fach-)Abitur auf dem zweiten Bildungsweg.