Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 deutlich Mehr Geld für Auszubildende ab Januar

Ab 2026 gilt eine höhere Mindestausbildungsvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr steigt sie auf 724 Euro. Das BIBB hat die neuen Sätze berechnet. Die meisten Azubis erhalten aber deutlich mehr.

Geld, Münzen, Portmonaie

13. Oktober 2025 13. Oktober 2025


Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine höhere Mindestausbildungsvergütung für alle, die eine duale Ausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung beginnen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neuen Sätze berechnet. Sie wurden am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Vergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um rund 6,2 Prozent auf 724 Euro. In den Folgejahren gelten gesetzlich festgelegte Aufschläge:

  • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Die Mindestausbildungsvergütung gibt es seit 2020. Sie ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze. Tarifverträge können davon abweichen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt: Ihre Vergütung darf die tariflichen Sätze in der Region und Branche um maximal 20 Prozent unterschreiten.

Die meisten Auszubildenden erhalten deutlich mehr als die gesetzliche Mindestvergütung. Laut BIBB lag die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung 2024 bei 1133 Euro brutto im Monat. Je nach Beruf und Region gibt es große Unterschiede.

(Quelle: BIBB)

Berechnung der Mindestausbildungsvergütung

Jedes Jahr aufs Neu, nach einem gesetzlichen Mechanismus

Die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung berechnet. Grundlage ist die durchschnittliche Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in den letzten zwei Jahren. Tarifabschlüsse der Gewerkschaften beeinflussen diese Entwicklung direkt. Die Vergütung für die weiteren Ausbildungsjahre ergibt sich aus festen prozentualen Aufschlägen, bezogen auf das erste Ausbildungsjahr:

  • +18 % im zweiten Ausbildungsjahr

  • +35 % im dritten Ausbildungsjahr

  • +40 % im vierten Ausbildungsjahr

Datengrundlage und Berechnungsmethodik