Betriebsrät:innen stehen oft vor der Aufgabe, Praktika im Betrieb zuverlässig einzuordnen und den zuständigen Unfallversicherungsträger zu bestimmen. Die DGUV Leitlinie Bildungsmaßnahmen ist dafür ein zentrales Arbeitsinstrument. Sie bietet eine klare und systematische Struktur, mit der Du bewerten kannst, wie verschiedene Praktikumsformen rechtlich verortet sind und welcher Unfallversicherungsschutz gilt.
Die Leitlinie richtet sich zwar an die Verwaltungspraxis, eignet sich aber gleichermaßen für Betriebsrät:innen, Ausbilder:innen und die Interessenvertretung. Sie ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen schulischen Veranstaltungen und betrieblichen Praktika. Damit unterstützt sie Dich dabei, Haftungsrisiken zu vermeiden und eine sichere Organisation von Lernphasen im Betrieb zu gewährleisten.
Die vollständige Leitlinie steht auf der Website Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung. Unter kannst Du sie direkt abrufen. Die Broschüre ist dort vollständig hinterlegt und bietet eine verlässliche Grundlage für alle betrieblichen Entscheidungen rund um den Einsatz junger Menschen im Betrieb. Leitlinie Bildungsmaßnahmen
Im betrieblichen Alltag kommen vier Praktikumsformen besonders häufig vor:
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Das Schülerpraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Die Schule gibt Rahmen und Zielsetzung vor. Der Unfallversicherungsschutz erfolgt über den Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf Basis von Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 8b SGB VII. Der Betrieb unterstützt die Durchführung, trägt aber nicht die rechtliche Verantwortung.
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Das Schnupperpraktikum findet dagegen ohne schulische Veranlassung statt. Es wird freiwillig und meist in Ferien oder Freizeit absolviert. Die jungen Menschen werden in den Betriebsablauf eingegliedert. Die Leitlinie ordnet diese Praktika als versichert über den Betrieb ein. Der Versicherungsschutz besteht nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII über den Unfallversicherungsträger des Unternehmens. Für Dich bedeutet das eine besondere Verantwortung im Hinblick auf Unterweisung, Tätigkeiten und Betreuung.
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Auch freiwillige Praktika, die nicht schulisch veranlasst sind, folgen diesem Prinzip. Werden sie im Betrieb durchgeführt und erfolgt eine Eingliederung in die Arbeitsabläufe, gilt der Unfallversicherungsschutz ebenfalls über den Betrieb. Eine gezahlte Vergütung ist ein zusätzliches Indiz dafür, dass der Betrieb die Maßnahme trägt und daher auch der Versicherungsschutz beim Unfallversicherungsträger des Betriebs liegt.
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Pflichtpraktika innerhalb von Bildungsgängen bilden eine eigene Kategorie. Sie sind in Ausbildungs oder Studienordnungen vorgeschrieben. Obwohl sie auf Vorgaben der Bildungseinrichtung beruhen, weist die Leitlinie darauf hin, dass Praktika in Betrieben regelmäßig als Beschäftigungsverhältnis im Sinne des SGB VII zu bewerten sind. Die Eingliederung in den Arbeitsablauf ist hier maßgeblich. In diesen Fällen sind Praktikant:innen nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII über den zuständigen Unfallversicherungsträger des Betriebs versichert. Nur wenn der organisatorische Rahmen vollständig bei Schule oder Hochschule liegt, verbleibt der Versicherungsschutz beim öffentlichen Unfallversicherungsträger.
Für Betriebsrät:innen bedeutet dies: Die DGUV Leitlinie versetzt Dich in die Lage, Praktika klar und rechtssicher zu beurteilen. Sie benennt entscheidende Prüffragen wie die organisatorische Verantwortung, die Eingliederung in den Betrieb, das Vorliegen einer Vergütung und den Bildungszweck der Maßnahme. Diese Kriterien bieten Dir eine fundierte Grundlage für Gespräche mit Arbeitgebern, Ausbilder:innen und Verantwortlichen im Betrieb. Sie erleichtern zudem die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Abläufe, wenn junge Menschen im Unternehmen eingesetzt werden.
Die Leitlinie trägt dazu bei, Missverständnisse auszuschließen und den Schutz der Praktikant:innen in den Mittelpunkt zu stellen. Sie schafft Transparenz und unterstützt Betriebsrät:innen, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen. Damit ist sie ein unverzichtbares Instrument für die betriebliche Mitbestimmung.
Die IG Metall wird das Thema ergänzend in einem BB virtuell aufgreifen. Dort kannst Du Dich zu praktischen Beispielen, zu Auslegungsfragen und zu den typischen betrieblichen Herausforderungen informieren und Deine Fragen direkt mit Expert:innen besprechen.