Inklusive berufliche Bildung Fachpraktikerausbildung in der Industrie qualitätsgesichert gestalten

Fachpraktikerausbildung eröffnet jungen Menschen mit Behinderung Zugang zu industriellen Berufen. Im OEM Kontext braucht es klare Standards, barrierefreie Lernorte und aktive Betriebsräte.

Eine junge Frau im Rollstuhl bei einem Workshop.

23. Februar 2026 23. Februar 2026


Fachpraktikerregelungen nach Paragraf 66 BBiG und Paragraf 42m HwO ermöglichen jungen Menschen mit Behinderung eine anerkannte Ausbildung. In industriellen Großbetrieben sind diese Ausbildungswege jedoch noch wenig verbreitet, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zu inklusiver Personalentwicklung leisten können. Für Betriebsräte stellt sich die Aufgabe, Fachpraktikerausbildung im Betrieb so zu gestalten, dass sie nicht als nachrangige Option erscheint, sondern als qualitätsgesicherte Ausbildungsform mit klaren Entwicklungsperspektiven. Industrielle Fertigungsumgebungen sind häufig hochgradig technisch strukturiert. Arbeitsplätze und Lernorte sind nicht immer barrierefrei zugänglich; Tätigkeiten erfordern oft komplexe Bewegungsabläufe oder hohe technische Abstraktionsfähigkeit. Für junge Menschen mit Behinderung entstehen dadurch zusätzliche Hürden, die nur durch gezielte Anpassungen, ausreichende Begleitung und gut strukturierte Ausbildungsprozesse ausgeglichen werden können. Betriebsräte können dafür sorgen, dass entsprechende Anpassungen verbindlich vereinbart werden. Ein weiteres Problem bilden unklare Zuständigkeiten im Zusammenspiel von Betrieb, Berufsschule, Kammern und Reha‑Trägern. Gerade im OEM‑Umfeld gibt es oft keine wohnortnahen Fachklassen für Fachpraktikerberufe. Dies führt zu langen Fahrtzeiten; zu Sonderlösungen bei der Beschulung; zu Unsicherheiten bei der Abstimmung von Lerninhalten. Ebenso behandeln Kammern Verfahren und Anerkennungsmöglichkeiten regional unterschiedlich. Betriebsräte können darauf hinwirken, dass frühzeitig verbindliche Absprachen getroffen werden; dass ausbildungsrelevante Entscheidungen dokumentiert werden; dass Verfahren für Auszubildende transparent bleiben. Fachpraktikerausbildung erfordert zudem besondere pädagogische und rehabilitationspädagogische Kompetenzen. Ausbilder:innen benötigen Unterstützung, um Ausbildung individuell anzupassen und gleichzeitig die betrieblichen Anforderungen zu erfüllen. Für Betriebsräte bedeutet dies, Qualifizierungsbedarfe des Ausbildungspersonals im Blick zu behalten und entsprechende Fortbildungen einzufordern. Wichtig bleibt schließlich die Frage der Durchlässigkeit. Das BBiG ermöglicht die Anrechnung von Ausbildungszeiten, wenn ein Übergang in eine reguläre Ausbildung möglich erscheint und die zuständige Stelle zustimmt. Im industriellen Kontext eröffnet dies jungen Menschen mit Behinderung zusätzliche Chancen. Ein strukturiertes Übergangsverfahren im Betrieb verhindert, dass Potenziale verloren gehen. Fachpraktikerregelungen können im OEM‑Umfeld also einen substanziellen Beitrag zu inklusiver beruflicher Bildung leisten. Voraussetzung sind klare Standards, barrierefreie Ausbildungsorganisation und eine aktive Rolle der betrieblichen Interessenvertretungen. Betriebsräte stärken Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit und schaffen damit realistische Perspektiven für junge Menschen mit Behinderung.

 

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