Berufsbildungsausschüsse und Teilzeit Wie der BBA Teilzeitberufsausbildung überwacht

Teilzeitberufsausbildung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Erfahre, welche Aufgaben der Berufsbildungsausschuss dabei übernimmt und warum wir deine Rückmeldung brauchen.

Zufriedene Auszubildende

2. Februar 2026 2. Februar 2026


Die Teilzeitberufsausbildung ist seit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2020 ausdrücklich möglich. Sie richtet sich an Auszubildende, die aufgrund besonderer Lebensumstände nicht in Vollzeit ausgebildet werden können. Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern hat die Aufgabe, die Qualität und Rechtskonformität dieser Ausbildungsform sicherzustellen.

Rechtliche Grundlage ist § 7 BBiG. Danach kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit reduziert werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Ausbildungsdauer wird entsprechend verlängert, damit die vollständige berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt werden kann. Der BBA ist nach § 79 BBiG für die Beratung und Überwachung der Berufsausbildung zuständig. Er ist paritätisch besetzt mit Vertreter:innen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer:innen und der Berufsschulen.

Die Überwachung erfolgt in mehreren Schritten. Der BBA prüft die Ausbildungsordnungen und achtet darauf, dass die Inhalte auch in Teilzeit vollständig vermittelt werden. Er berät die Kammern bei der Genehmigung individueller Teilzeitvereinbarungen und entwickelt Empfehlungen für die Praxis. Außerdem überwacht er die Qualitätssicherung, insbesondere die Gleichwertigkeit von Teilzeit- und Vollzeitausbildung. Dazu gehören die Organisation der Prüfungen und die Auswertung von Erfahrungsberichten.

Typische Gründe für eine Teilzeitberufsausbildung sind: Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen; gesundheitliche Einschränkungen; besondere familiäre oder soziale Belastungen; Integration von Menschen mit Behinderungen; Vereinbarkeit von Ausbildung und anderen Verpflichtungen.

Für die praktische Umsetzung gilt: Die Kammern genehmigen die Teilzeitvereinbarung, die im Ausbildungsvertrag festgehalten wird. Der BBA unterstützt durch Richtlinien und Empfehlungen. Er kann Schulungen für Ausbilder:innen anregen und Informationsmaterial bereitstellen.

Call to Action: Wir bitten alle Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse um Rückmeldung: Hat sich euer Ausschuss bereits mit dem Thema Teilzeitberufsausbildung befasst? Welche Erfahrungen liegen vor? Bitte meldet euch bei uns, damit wir einen Überblick über die Praxis erhalten und gute Beispiele teilen können.

berufsbildung@igmetall.de

 

Rechtliche Grundlagen

BBiG § 7: Teilzeitberufsausbildung bei berechtigtem Interesse möglich; BBiG § 41: Einrichtung des Berufsbildungsausschusses; BBiG § 79: Aufgaben des BBA, insbesondere Beratung und Überwachung.

 

Typische Gründe für Teilzeit

Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen; gesundheitliche Einschränkungen; besondere familiäre oder soziale Belastungen; Integration von Menschen mit Behinderungen.

 

Aufgaben des BBA bei Teilzeit

Prüfung der Ausbildungsordnungen; Beratung der Kammern bei Genehmigungen; Qualitätssicherung und Gleichwertigkeit; Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien.