Ausbildungsberuf | DQR 4
Produktionstechnologe/in
Den Beruf des Produktionstechnologen erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird im Betrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss und Hochschulreife ein.
Berufliche Fähigkeiten:
Produktionstechnologen/innen
- nehmen Produktionsanlagen in Betrieb, richten diese ein und bereiten den Produktionsanlauf vor,
- fahren neue Prozesse an, führen Testreihen durch und dokumentieren diese, richten Produktionsanlagen ein, ermitteln Prozessparameter und stellen die Produktionsfähigkeit der Anlagen her,
- programmieren und parametrieren Produktionsanlagen, einschließlich Werkzeugmaschinen, Prüfeinrichtungen und Industrieroboter oder andere Handhabungssysteme, führen Wartungsarbeiten durch,
- organisieren logistische Prozesse für Produkte, Werkzeuge, Prozessmedien und Reststoffe,
- simulieren Prozesse, produzieren und testen Muster und Prototypen,
- betreiben Produktionsanlagen, überwachen Prozessabläufe, führen prozessbegleiten-de Prüfungen durch und erstellen Dokumentationen,
- erkennen Verbesserungspotentiale in den Prozessabläufen,
- ermitteln und dokumentieren Prozess- und Qualitätsabweichungen, ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung und führen dazu systematische Fehleranalysen durch,
- beurteilen und analysieren Produktionsanlagen hinsichtlich der Realisierung von Produktionsaufträgen,
- wenden Standardsoftware, Produktions- und Qualitätssicherungssoftware an,
- wenden Normen, Vorschriften und Regeln zur Sicherung der Prozessfähigkeit von Produktionsanlagen an,
- pflegen Daten für die Produktionsplanung und -steuerung ein,
- sorgen für Informationsaustausch zwischen der Produktion und den anderen Betriebsbereichen und stimmen sich mit ihnen ab.
Link für weiterführende Informationen:
http://www.produktionstechnologe.de/
Produktionstechnologe/in
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Abschlussprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 5-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
1 |
Produktionsauftrag - betrieblicher Auftrag: 9 Std. - auftragsbezogenes Fachgespräch: max. 30 Min. |
|
35% |
|
2 |
Produktionsprozesse |
30% |
65% |
|
- betrieblicher Auftrag: 19 Std. max. 30 Min. |
||||
Produktionssysteme - ganzheitliche schriftliche Aufgabe: 240 Min. |
25% |
|||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: 60 Min. |
10% |
|||
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- Im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von ,Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnisse und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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