Ausbildungsberuf | DQR 4
Augenoptiker/in
Den Beruf des Augenoptikers erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird im Betrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, es ist kein bestimmter Berufsabschluss vorgeschrieben. Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Der/die Augenoptiker/in berät den Kunden über die passende Sehhilfe, fertigt Brillengläser an und bearbeitet sie. Anhand der ermittelten Werte für die nötige Glasstärke werden die Gläser ausgerichtet, geschliffen und in die Fassung eingesetzt. Am Ende muss die fertige Brille individuell dem Kunden angepasst werden.
Dazu kommt typ- und stilgerechte Beratung oder Hilfestellung etwa zur Pflege von Kontaktlinsen. Zur Feststellung von Fehlsichtigkeit müssen Sehtests durchgeführt werden. Augenoptiker/innen verkaufen neben Brillen und Kontaktlinsen auch optische Geräte, etwa Ferngläser und reparieren diese. Daneben machen Augenoptiker/innen kaufmännische Arbeiten wie Kostenkalkulation und Buchhaltung.
Wo arbeiten Augenoptiker/innen?
Vor allem in Betrieben des AugenoptikerHandwerks und hier zum Teil im Verkaufsraum, wo die Kunden beraten, und zum Teil in der Werkstatt, wo die Sehhilfen angefertigt oder repariert werden. Schließlich sind sie für Verwaltungsaufgaben in Büroräumen am Computer tätig.
Wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf:
Sorgfalt, weil es bei der Durchführung von Sehtests und bei der Messung und Bearbeitung von Gläserstärken auf jeden Millimeter ankommt. Augenoptiker/innen haben viel Kundenkontakt und sollten daher serviceorientiert arbeiten.
Diese Schulfächer sollte man mögen:
In diesem Beruf muss viel gemessen und ausgerechnet werden, gute Kenntnisse in Mathematik sind daher sehr wichtig. Außerdem ist Physik wichtig, weil die Eigenschaften von Brillengläsern und optischen Instrumenten auf physikalischen Grundlagen basieren. Bei der Bearbeitung der Sehhilfen ist genaues Arbeiten wichtig, Geschick und gute Kenntnisse in Werken und Technik, wie Löten oder Polieren braucht man daher auch.
Alternativen:
Wer in seinem Traumberuf Augenoptiker/in keinen Ausbildungsplatz findet, kann sich auch für folgende Berufsausbildungen bewerben: Hörgeräteakustiker/in, Orthopädietechnik-Mechaniker/in, Verfahrensmechaniker/in - Brillenoptik oder Feinoptiker/in.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu, Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich.
Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 5-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
|
1 |
Instandsetzung von Sehhilfen Gesamtpüfungszeit 330 Minuten. - Reparatur einer Brillenfassung: Brillenglaspaares per Hand in eine Metallvollrandfassung: max. 90 Min. |
30%
40% 30% |
30% |
2 |
Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille - Prüfungsstück anfertigen: 150 Min. |
20% |
70% |
Augenoptische Versorgung - Arbeitsprobe: 120 Min. |
20% |
||
Auge und Sehhilfe - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: 180 Min. |
20% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: 60 Min. |
10% |
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichen",
- im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich "Auge und Sehhilfe" der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich des Teil 2 mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche "Auge und Sehhilfe" oder Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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