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Bodenleger-in 48768637 Ingo Bartussek  

Ausbildungsberuf | DQR 4

Bodenleger/in

17.06.2002 Ι Bodenleger/innen verlegen elastische und textile Bodenbeläge, Fertigparkett und Schichtwerkstoffe. Ältere Bodenbeläge setzen sie instand.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Gelernt wird in Industrie, im Handwerk oder im Handel. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.

 

Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf verlegt man Teppich-, PVC-, Linoleum- und Korkböden oder Bodenbeläge aus anderen Materialien wie zum Bespiel Laminat oder Fertigparkett. Bevor es an das eigentliche Verlegen geht, müssen Bodenleger/innen den Materialbedarf berechnen, gegebenenfalls Kunden bei der Auswahl der Beläge beraten. Die Anschaffung sowie den Transport der Platten und Rollen zum Verlegeort organisieren sie ebenfalls.

 

Vor dem Auslegen der Beläge wird der Untergrund geprüft, dann entsprechend geglättet, ausgeglichen und von Fall zu Fall eine Unterbodenkonstruktion gebaut. Danach folgen Zuschnitt und Verklebung des Belags auf den Untergrund. Flexible Beläge aus Kunststoff werden beispielsweise thermisch oder chemisch verschweißt, gegebenenfalls ausgefugt. Alle Böden werden bei Bedarf abschließend gereinigt und versiegelt.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Dieser Beruf erfordert vor allem große Sorgfalt: Beim Zuschneiden von Teppichböden oder Belägen aus Kunststoff ist Genauigkeit gefragt. Ebenso sollte man flexibel sein, da man häufig den Arbeitsort wechselt und ständig andere Arbeitsbedingungen vorfindet.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Kenntnisse in Mathematik sind bei der Berechnung des Materialbedarfs und beim Verlegen der Beläge unabdingbar. Allgemein sind in diesem Beruf handwerkliches und technisches Geschick, zum Beispiel beim Zuschnitt der Beläge, sehr gefragt. Kenntnisse in Werken und Technik sowie technischem Zeichnen sind beim Anfertigen von Skizzen und beim Aufmaßberechnen ebenso hilfreich.


Wer in seinem Traumberuf Bodenleger/in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Parkettleger/in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu, Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich.

 

Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

 

 

Prüfungsbereich

Gewichtung

Zwischen-prüfung

Herstellen eines Bodenbelages unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken

- praktische Aufgabe:

  max. 7 Std.
- schriftliche Aufgabe:

  max. 120 Min.

 

 

 

 

 

 

Keine

Gewichtung

Abschlussprüfung

Arbeitsaufgabe I

Gestalten und Verlegen eines textilen und eines elastischen Bodenbelages einschließlich des Herstellens des Untergrundes und des Anbringens von Abschlüssen

 

Arbeitsaufgabe II

Verlegen eines Fertigparketts oder eines Schichtwerkstoffes einschließl. des Herstellens des Untergrundes und des Anbringens von Abschlüssen oder

Verlegen eines Korkbodens einschließl. des Herstellens des Untergrundes, des Behandelns der Oberfläche und des Anbringens von Abschlüssen

- Arbeitsaufgabe I und II:

  max. 13 ¾ Std. 

- Fachgespräch: max. 15 Min.

 

100%

Untergründe

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 120 Min.

35%

Bodenbeläge

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 180 Min.

45%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 60 Min.

20%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Prüfungsleistung in einer der Arbeitsaufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche Untergründe und Bodenbeläge mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden

 

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Er-

messen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den

Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
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