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Ausbildungsberuf | DQR 4

Bootsbauer/in

08.06.2011 Ι Bootsbauer/innen bauen, warten und setzen Sportboote und Nutzfahrzeuge der Binnen- und Seeschifffahrt instand. Dazu gehören auch der Einbau und die Wartung und Reparatur technischer und elektronischer Geräte an Bord der Wasserfahrzeuge.

Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren und wird in den Fachrichtungen Neu-, Aus und Umbau sowie Technik anboten. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss oder Hochschulreife ein.

 

Was macht man in diesem Beruf?
In der Fachrichtung Neu-, Aus und Umbau baut man als Bootsbauer/in Segelboote, Paddel- und Ruderboote, Motor- und Segeljachten, ebenso wie Barkassen, Fischkutter und andere Nutzfahrzeuge der Binnen- und Seeschifffahrt. Hierzu stellen sie Konstruktionsteile wie Rumpf oder Deck her und montieren diese zu einem Bootskörper zusammen. Größere Boote erfordern des Weiteren Aufbauten, einen Innenausbau sowie die Herstellung von Masten und Spieren. Klassische Werkstoffe sind dabei nicht nur Holz, sondern auch Aluminium, Stahl und besondere Kunststoffe. Um Boote und besonders deren Rümpfe vor Verwitterung und Schäden durch Wasser zu schützen, behandeln Bootsbauer/innen diese mit besonderen Lacken und speziellen Beschichtungsstoffen. Struktur- und Materialschäden an Rumpf und Aufbauten werden dabei gegebenenfalls beseitigt.

 

In der Fachrichtung Technik montiert und wartet man als Bootsbauer/in vor allem technische und elektronische Geräte von oben genannten Booten und Schiffen. Das sind technische Systeme und Anlagen aller Art, die sich an Bord befinden. Dazu gehören alle Teile der Bordelektronik und -elektrik wie z.B. Kabel, Pumpen, Motoren, Generatoren etc. Nach gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen installieren Bootsbauer/innen ebenso die Kühlgeräte, Ankereinrichtungen sowie Feuerlöschsysteme. Außerdem wintern sie Boote ein und aus, analysieren den Status der Bordtechnik, schützen die Boote vor Korrosion und Frost und gewährleisten im Frühjahr die Verkehrstüchtigkeit und die Funktionsbereitschaft aller Systeme.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
In diesem Beruf ist ein hohes Maß an Sorgfalt gefragt: Beim Herstellen und Einbauen von Einzelteilen nach technischen Standards müssen Maße und Vorgaben exakt eingehalten werden. Bei der Montage von größeren und schweren Konstruktionsteilen müssen nicht selten viele Fachkräfte an einem Strang ziehen. Deshalb sollte man durchaus teamfähig sein. Beim Umgang mit hohen Sachwerten ist ein großes Verantwortungsbewusstsein gefordert.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Zu den Lieblingsfächern sollte auf jeden Fall Mathematik gehören: Flächen und Rauminhalte müssen immer wieder korrekt berechnet werden. Auch Kenntnisse in Physik werden weiterhelfen, um z.B. physikalische Vorgänge wie Wasserverdrängung oder Schwerkraft zu verstehen. Kenntnisse und Fähigkeiten in Werken und Technik sind hilfreich, da Bootsbauer/innen vorwiegend handwerklich, mit Werkzeugen und Kleinmaschinen arbeiten.

 

Wer in seinem Traumberuf Bootsbauer/innen keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Karosserie- und Fahrzeugmechaniker/in, als Konstruktionsmechaniker/in oder als Zweiradmechatroniker/in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich.

 

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 6 - 9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

Teil

Prüfungsbereich

Gewichtung

1

Arbeitsauftrag:

Planen und Herstellen eines Bauteils unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken

- Arbeitsaufgabe: 5 ¾ Std.

- auftragsbezogenes Fachgespräch:

  max. 15 Min.

- schriftliche Aufgabe:

  max. 60 Min.

 

25%

 

 

 

 

2

Arbeitsauftrag II:

35%

75%

Herstellen und Instandsetzen eines Rumpfteils oder einer Baugruppe unter Verwendung unterschiedlicher Werkstoffe

- Arbeitsaufgabe: 23 Std. 40 Min.

- auftragsbezogenes Fachgespräch:

  max. 20 Min.

Planung und Fertigung

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: 120 Min.

15%

Montage und Instandhaltung

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: 120 Min.

15%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: 60 Min.

10%

 

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens "ausreichend",
  • im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II mit mindestens "ausreichend",
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
  • in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"

bewertet worden sind.

 

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche "Planung und Fertigung", "Montage und Instandhaltung" und "Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

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