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Ausbildungsberuf | DQR 4

Büchsenmacher/in

26.05.2010 Ι Büchsenmacher/innen produzieren Jagd- und Sportwaffen und kümmern sich um deren Reparatur. Zudem schießen sie die Gewehre ein und befestigen Zielfernrohre.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.

 

Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf werden u.a. Büchsen, Flinten Luftgewehre, Pistolen oder Kleinkalibergewehre für Sportschützen und Jäger produziert. Anhand technischer Pläne stellen die Büchsenmacher/innen Bauteile aus Metall, Holz und Kunststoff her. Diese Bauteile wie etwa Lauf und Schaft werden miteinander verbunden und je nach Modell entsprechend Schloss, Patronenlager und Zielvorrichtung montiert. Diese Arbeiten werden entweder mit traditionellen Techniken oder mithilfe moderner Verfahren (z.B. rechnergesteuerten Maschinen) ausgeführt.

 

Die Reparatur von Waffen, das Bauen von Ersatzteilen oder das Restaurieren historischer Waffen übernehmen ebenso die Büchsenmacher/innen. Alle fertigen Waffen werden durch sie am Schießstand eingeschossen und auf Zielgenauigkeit überprüft.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Sorgfalt und Genauigkeit sind in diesem Beruf von großer Bedeutung, um beispielsweise eine exakte Feinjustierung von Zielvorrichtungen vornehmen zu können. Großes Verantwortungsbewusstsein ist bei der Herstellung von und dem Umgang mit Waffen gefragt.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen.
Mathematik und Physik sollten zu den Lieblingsfächern zählen. Kenntnisse in Mathematik braucht man, um z.B. mit Maßtabellen richtig umgehen zu können. Physik ist von Bedeutung, um die Funktionalität der jeweiligen Waffen besser zu verstehen. Wissen und Fähigkeiten in Werken und Technik sind hilfreich beim Umgang mit Bohr-, Dreh- und Schleifmaschinen. Kenntnisse im technischen Zeichnen machen das Anfertigen und Lesen von Skizzen und Plänen wesentlich einfacher.

 

Wer in seinem Traumberuf Büchsenmacher/in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Feinwerkmechaniker/in, als Werkzeugmechaniker/in, als Chirurgiemechaniker/in, als Schneidwerkzeugmechaniker/in oder als Zerspanungsmechaniker/in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich.

 

Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 5-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

Teil

Prüfungsbereich

Gewichtung

1

Arbeitsauftrag

Anfertigen und Prüfen eines Bau- oder Waffenteils
- Arbeitsaufgabe: 5 Stunden

 

 

25%

2

Herstellungs- und Montagetechnik

Eine oder mehrere Baugruppen für Schusswaffen herstellen und montieren sowie zusammengehörige Bau- und Waffenteile aus unterschiedlichen Werkstoffen passen und verbinden oder optische Geräte montieren und justieren oder Schusswaffen zusammenbauen und auf Funktion prüfen

- zwei Prüfungsstü>40 Stunden

 

 

20%

 

 

 

75%

Instandhaltungstechnik

Instandhalten einer Schusswaffe oder Komplettieren einer Baugruppe

- Arbeitsaufgabe: 6 ¾ Std.

- situatives Fachgespräch:

  max. 15 Min.

25%

Fertigungs- und Waffentechnik

Herstellen und Instandhalten von Schusswaffen

- fallorientierte schriftliche

  Aufgaben: 240 Min.

20%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- fallorientierte schriftliche

  Aufgaben: 60 Min.

10%

 

Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens "ausreichend",
  • im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend",
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend".

 

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich "Fertigungs- und Waffentechnik" oder "Wirtschafts-  und Sozialkunde", wenn er schlechter als "ausreichend" bewertet wurde, durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

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  • Frank Gerdes
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