Ausbildungsberuf | DQR 4
Chirurgiemechaniker/in
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahren und wird im Handwerk angeboten. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Chirurgiemechaniker/-innen produzieren Geräte, Instrumente und Hilfsmittel, die Ärzte und Ärztinnen bei Operationen, Untersuchungen und der medizinischen Behandlungen verwenden. Aus unterschiedlichen Materialien z.B. Metall und Kunststoff formen sie Präzisionsinstrumente wie Operationsbesteck, Implantate oder Endoskope. Auch bearbeiten sie vorgefertigte Rohlinge in Handarbeit oder maschinell. Gegebenenfalls werden die Werkstücke entgratet und poliert.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Bei der Herstellung von chirurgischen Geräten dürfen keine Fehler unterlaufen. Davon können die Gesundheit und das Leben von Patienten abhängen. Großes Verantwortungsbewusstsein ist somit gefragt. Sorgfalt ist in diesem Beruf ebenfalls sehr wichtig, um z.B. bei der Anfertigung von Implantaten exakt zu arbeiten.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Werken und Technik sollte auf jeden Fall zu den Lieblingsfächern gehören. Schließlich muss man vielfach Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen bedienen. Kenntnisse im technischen Zeichnen sind hilfreich beim Arbeiten mit Geräteplänen und Zeichnungen. Außerdem müssen Bewerber gute Kenntnisse in Mathematik haben. In dem Beruf wird viel gerechnet, beispielsweise um chirurgische Werkzeuge nach Maß zu fertigen. Physik ist wichtig um die Funktionsweise der Arbeitsgeräte und -maschinen zu verstehen, die man bei der Herstellung benutzt.
Wer in seinem Traumberuf Chirurgiemechaniker/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Feinwerkmechaniker/-in, als Werkzeugmechaniker/-in, als Uhrmacher/-in, als Industriemechaniker/-in oder als Zahntechniker/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
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Zwischenprüfung |
Herstellen von Werkstücken, die für sich allein oder im Zusammenwirken ihrer Teile eine Funktion erfüllen müssen - zwei Prüfungsstü> max. 7 Std. - praxisbezogene schriftliche Aufgaben: max. 180 Min. |
Keine Gewichtung |
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Gesellenprüfung |
Herstellen von Bauteilen durch maschinelles Spanen, Passen und Montieren zu einer Baugruppe und Herstellen eines mehrteiligen chirurgischen Instruments, das im Zusammenwirken seiner Teile eine Funktion erfüllen muss - zwei Prüfungsstü> max. 14 Std. |
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50% |
Technologie - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
50% |
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Arbeitsplanung - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
20% |
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Technische Mathematik - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 60 Min. |
20% |
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Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. Schriftliche Prüfung im Sinne der Absätze 7 und 8 ist auch die durch eine mündliche Prüfung ergänzte schriftliche Prüfung.
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