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Edelsteinfasser-in 45199073 Max Tiberio  

Ausbildungsberuf | DQR 4

Edelsteinfasser/in

02.04.1992 Ι Edelsteinfasser/-innen setzen Edel- und Schmucksteine in Ziergeräte oder Schmuckstücke ein und befestigen sie.

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, rechtlich ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.

 

Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf werden z.B. Bernstein, Smaragde oder Rubine in geeignete Fassungen eingesetzt. Bevor es an das Einsetzen der Steine geht, müssen zuerst Skizzen zur Anordnung auf dem Schmuckstück gezeichnet und die passenden Fassungen aus unterschiedlichen Metallen hergestellt werden.

 

Hierzu benutzen die Edelsteinfasser/-innen unterschiedliche Handwerkzeuge, Lötgeräte und Kleinmaschinen. Zu guter Letzt werden die natürlichen oder synthetischen Edelsteine eingefasst. Sind die Edelsteinfasser/-innen im Handwerk beschäftigt, beraten und bedienen sie auch Kunden.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
In diesem Beruf ist Sorgfalt sehr wichtig und auch handwerkliches Geschick. Beides braucht man z.B. beim Einsetzen kleinster Edelsteine in ihre Fassungen. Beim Umgang mit Materialen von teilweise hohem Sachwert ist gleichfalls Verantwortungsbewusstsein gefragt. Wenn Edelsteinfasser/-innen Kunden zu Sonderanfertigungen beraten, ist ihre Kunden- und Serviceorientierung wichtig.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Kenntnisse und Fertigkeiten in Werken und Technik sind von großem Vorteil. In diesem Beruf muss schließlich viel detailgenau und exakt gearbeitet werden, z.B. beim Einfassen der Edelsteine. Die dazugehörigen Maße müssen genau berechnet werden, daher sind Kenntnisse in Mathematik erforderlich. Hierzu gehören auch ein gutes Zahlenverständnis und ein geometrisches Vorstellungsvermögen.


Wer in seinem Edelsteinfasser/-innen keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Diamantenschleifer/-in, als Edelsteinschleifer/-in, als Goldschmied/-in oder als Silberschmied/-in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

 

Prüfungsbereich

Gewichtung

Zwischen-prüfung

Anfertigen eines Werkstückes nach vorgegebener Zeichnung unter Berücksichtigung von Gestaltungskriterien

- Prüfungsstück:

  max. 7 Std.

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgaben: max. 180 Min.

 

 

 

 

Keine Gewichtung

Abschlussprüfung

Planen, Vorbereiten und Fassen einer vorgefertigten, modellierten Metallplatte

- Prüfungsstück: max. 14 Std.

 

 

 

50%

Technologie

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 120 Min.

40%

50%

Gestaltung und Arbeitsplanung

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 120 Min.

20%

Technisches Mathematik

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 60 Min.

20%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- schriftliche Aufgabe:

  max. 60 Min.

20%

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

 

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht. Schriftliche Prüfung im Sinne der Absätze 7 und 8 ist auch die durch eine mündliche Prüfung ergänzte schriftliche Prüfung.

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Anke Muth
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