
Ausbildungsberuf | DQR 4
Feinoptiker/in
Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss.
Was macht man in diesem Beruf?
Feinoptiker/-innen stellen Bauelemente wie Linsen oder Prismen für Mikroskope, Prismen, Projektionsgeräte, medizinische Diagnosegeräte oder Astro-Objektive her. Neben dem Grundwerkstoff Glas verarbeiten sie dabei auch Kunststoff und Metall. Im ersten Fertigungsschritt werden Rohlinge aus Glasblöcken hergestellt. Diese werden hiernach geschliffen und poliert. Die Feinoptiker/-innen zentrieren die so entstanden Linsen, das heißt, sie richten diese nach der optischen Achse aus.
Die fertigen Linsen, Prismen oder Planglasplatten werden anschließend von ihnen beschichtet oder ent- bzw. verspiegelt. Hier spricht man auch von der "Vergütung" des Endprodukts. Bei bestimmten Erzeugnissen verkitten Feinoptiker/-innen mehrere Linsen mithilfe unterschiedlicher Verfahren zu ganzen optischen Systemen. Bei den meisten Arbeitsschritten kommen computergesteuerte CNC-Maschinen zum Einsatz, allerdings ist teilweise auch Handarbeit notwendig.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber.
In diesem Beruf ist ein hohes Maß an Sorgfalt gefordert, beispielsweise beim maßgenauen Fertigen der Werkstücke.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Werken und Technik sollten auf jeden Fall zu den Lieblingsfächern gehören. Das ist beim Anfertigen von Skizzen und Bearbeiten der Werkstücke sehr hilfreich. Außerdem müssen Bewerber gute Kenntnisse in Mathematik und Physik haben, um z.B. Krümmungsgrad und Brennpunkt oder auch Materialbedarfe zu berechnen. Weitere Kenntnisse aus der Optik sind außerdem wichtig, um die Funktionsweise der optischen Anlagen zu verstehen, die man herstellt.
Wer in seinem Traumberuf Feinoptiker/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Verfahrensmechaniker/-in Brillenoptik versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschluss-/Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschluss-/Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischenprüfung |
Anfertigen und Fügen optischer Bauelemente unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungs- und Fügetechniken sowie Messen, Prüfen und Kontrollieren - Arbeitsaufgabe: 6 ¾ Std. - situatives Fachgespräch: max. 15 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Abschluss-/Gesellenprüfung |
Anfertigen optischer Bauelemente unter Anwendung verschiedener Fertigungsverfahren sowie Fügen, Montieren und Justieren zu optisch-feinmechanischen Baugruppen einschl. Messen, Prüfen und Kontrollieren |
70%
30% |
50% |
- Arbeitsaufgabe: max. 34,5 Std. - Fachgespräch: max. 30 Min. |
|||
Fertigungstechnik: - praxisbezogene schriftliche Aufgaben: 150 Min. |
40% |
50% |
|
Mess- und Prüftechnik: - praxisbezogene schriftliche Aufgaben: 150 Min. |
40% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde: Aufgaben: max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Teilen A und B der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in der Aufgabe einschließlich Dokumentation, im Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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