Ausbildungsberuf | DQR 4
Feinwerkmechaniker/in
Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss.
Was macht man in diesem Beruf?
Feinmechaniker/-innen produzieren Präzisionsbauteile für Maschinen und feinmechanische Geräte aus dem Werkstoff Metall. Sie setzen diese zu funktionsfähigen Einheiten zusammen und verbauen dabei auch elektronische Mess- und Regelkomponenten. Dabei kommen regelmäßig computergesteuerte Werkzeugmaschinen zum Einsatz, bei denen die Metalle mittels spanender Verfahren wie Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen und Honen bearbeitet werden. Teile des Produktionsprozesses werden in Handarbeit ausgeführt. Am Ende der Fertigungskette werden die Erzeugnisse den Vorgaben entsprechend geprüft.
Feinmechaniker/-innen konzipieren Arbeitsläufe, installieren und justieren Werkzeugmaschinen und führen Anlagenführer/-innen in die Bedienung ein. Ebenso warten und reparieren sie feinmechanische Geräte.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Bei der fehlerfreien und exakten Fertigung von Präzisionsgeräten wie Waagen und Prüfeinrichtungen. ist Sorgfalt sehr wichtig, ebenso wie handwerkliches Geschick.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Feinmechaniker/-innen fertigen und installieren Anlagen, Maschinen und Systeme, daher sind Kenntnisse und Fähigkeiten aus Werken und Technik hilfreich. Ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und weitergehende Kenntnisse in Mathematik und Physik sind für das Anwenden von Skizzen und technischen Zeichnungen unabdingbar.
Wer in seinem Traumberuf Feinmechaniker/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Uhrmacher/-in, als Chirurgiemechaniker/-in, als Fertigungsmechaniker/-in, als Mechatroniker/-in oder als Industriemechaniker/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben, Ihren Konstrukteur aufsatteln oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 6-10 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
|
Gewichtung |
|
1 |
Anfertigen und Prüfen einer funktionsfähigen Baugruppe oder eines Bauteils - Arbeitsaufgabe: 6 3/4 Std. max. 15 Min. |
|
30% |
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2 |
Anfertigen, Prüfen, Montieren, Inbetriebnehmen und Instandsetzen von Werkzeugen, Vorrichtungen, Formen, Geräten, Systemen, Maschinen oder deren Bauteile |
|
35% |
70% |
- Arbeitsaufgabe: 16,5 Std |
70% 30% |
|||
Fertigungstechnik 120 Min. |
|
12,5% |
||
Funktionsanalyse 120 Min. |
|
12,5% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Min. |
|
10% |
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- das Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens "ausreichend",
- das Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend",
- der Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens "ausreichend",
- mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend".
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche "Fertigungstechnik", "Funktionsanalyse" oder "Wirtschafts- und Sozialkunde", wenn er schlechter als "ausreichend" bewertet wurde, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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