Ausbildungsberuf | DQR 4
Fluggerätmechaniker/in
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und wird in den Fachrichtungen Fertigungstechnik, Instandhaltungstechnik sowie Triebwerktechnik angeboten. Gelernt wird in der Industrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss.
Was macht man in diesem Beruf?
Fluggerätmechaniker/in stellen Bauteile, Baugruppen und Systeme für die Luftfahrttechnik her. Sie bauen Komponenten zusammen, z.B. Flugzeugrümpfe oder montieren Tragflächen, Triebwerke und Fahrwerke. Typische Tätigkeiten sind dabei Nieten, Schrauben, Kleben oder Schweißen. Ebenso installieren sie verschiedene Systeme wie hydraulische oder elektrische Anlagen und überprüfen diese. In der Kabine verbauen sie Wandverkleidungen, Gepäckfächer, Sitze, Bordküchen und sanitäre Einrichtungen und nehmen die Bordsysteme in Betrieb.
Sind die Fluggerätmechaniker/in in der Instandhaltung und der Inspektion beschäftigt, kümmern sie sich um Sicherheitschecks auf dem Rollfeld, beheben akut auftretende Schäden bzw. Störungen. Daneben überholen sie die Fluggeräte und -systeme im Rahmen vorgeschriebener Kontrollen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fachrichtungen findest Du HIER.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Verantwortungsbewusstsein ist in diesem Beruf unerlässlich, um die Sicherheit der Besatzung und der Passagieren zu gewährleisten. Die Sicherheitsvorschriften müssen strikt eingehalten werden. Sorgfalt ist in hohem Maße gefragt, da die engen Fertigungstoleranzen in der Luftfahrt exakt eingehalten werden müssen. Umsicht ist nötig, um beim Schweißen und Fräsen sich und andere nicht zu gefährden.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Fertigkeiten aus Werken und Technik sind hilfreich bei der Herstellung und der Montage der verschiedenen Komponenten und machen das Arbeiten nach Bauplänen einfacher. Gute Kenntnisse in Mathematik sind unabdingbar, um z.B. geometrische Konstruktion zu verstehen. Außerdem ist bei der Arbeit mit aerodynamischen Systemen Physik sehr wichtig. Sprachkenntnisse in Englisch sind wichtig, weil Handbücher meistens auf Englisch verfasst sind.
Wer in seinem Traumberuf Fluggerätmechaniker/in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Leichtflugzeugbauer/in oder Fluggerätelektroniker/in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können sich u.a. weiterqualifizieren zum/zur REFA-Prozessorganisator/in, einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Abschlussprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 6-7 und 10-11 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
|
1 |
Montagearbeiten Arbeiten an einem funktionsfähigen Teilsystem |
30% |
|
2 |
Fertigungsauftrag Arbeitsauftrag mit der auszuwählenden Variante: |
30% |
70% |
a) Betrieblicher Auftrag: 14 Std max. 30 Min. |
|||
b) Betrieblicher Auftrag: 14 Std. max. 30 Min. |
|||
Fertigungs- und Instandhaltungstechnik |
15% |
||
Fluggerättechnik |
15% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: 60 Min. |
10% |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich nach Absatz 1 Nummer 2 mit mindestens "ausreichend",
- in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend".
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereiche Fertigungs- und Instandhaltungstechnik, Fluggerättechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn einer der drei Prüfungsbereiche schlechter als "ausreichend" bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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