Ausbildungsberuf | DQR 4
Glaser/in
Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird in den Fachrichtungen Fenster- und Glasfassadenbau sowie Verglasung und Glasbau angeboten. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf fertigt man Objekte aus Flachglas. Dies können je nach Fachrichtung z.B.
Fenster, Türen, Schaufenster oder auch Spiegel, Vitrinen sowie Kunstverglasungen sein. Sie bauen zudem Wintergärten und Glasvorbauten aller Art. Dem jeweiligen Zweck entsprechend werden Wärmeschutz-, Schallschutz- und andere Gläser verwendet.
Vor jeder Arbeit fertigen die Glaser/-innen zunächst Entwürfe an. Dann schneiden sie das Glas in maßgenaue Segmente und setzen diese anschließend in die passenden Rahmenteile aus Holz, Aluminium oder Kunststoff ein. Daneben führen Glaser/-innen Reparaturen z.B. bei der Restaurierung von denkmalgeschützten Häusern oder nach Hagelschäden durch.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fachrichtungen findest Du HIER.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Sorgfalt ist in diesem Beruf sehr gefragt, da z.B. Fassadenelemente oder Bauteile exakt nach Maß hergestellt werden und der Werkstoff Glas allgemein sehr vorsichtig zu behandeln ist. Um Gefährdungen für Kollegen und Kolleginnen sowie Passanten zu vermeiden, ist um Umsicht notwendig. Flexibilität erleichtert das Arbeiten an wechselnden Orten.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Bewerber sollten gute Kenntnisse in Mathematik mitbringen. In diesem Beruf müssen viele Flächen und Materialbedarfe berechnet werden. Fertigkeiten aus Werken und Technik sind beim Verarbeiten von Glas und beim Montieren von Türen und Fenstern von großem Vorteil.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7 und 9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
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Zwischen-prüfung |
Herstellen eines Werkstücks unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken, unterschiedlicher Verbindungstechniken einschließl. Behandeln von Oberflächen - Arbeitsaufgabe: max. 7 Std. - schriftliche Aufgaben: 180 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Gesellenprüfung |
Herstellen eines Fensters oder einer Fenstertür, einer Tür- oder Torkonstruktion, einer Glasfassadenkonstruktion oder Montieren oder Instandsetzen einer Fenster-, Tür- oder Glasfassadenkonstruktion - zwei Arbeitsaufgaben: max. 39 3/4 Std. - Fachgespräch: max. 15 Min. |
|
50% |
Fenster- und Türenbau: - schriftliche Aufgabe: max. 210 Min. |
55% |
50% |
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Glasfassadenbau: - schriftliche Aufgaben: max. 90 Min. |
25% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde: Aufgaben: max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Fenster- und Türenbau mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Prüfungsleistung in einer Arbeitsaufgabe mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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