Ausbildungsberuf | DQR 4
Goldschmied/in
Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk, in drei verschiedenen Fachrichtungen: Juwelen, Ketten und Schmuck. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, rechtlich ist keine schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf entwirft man Ketten, Armbänder, Broschen, Ringe, Anhänger und alle anderen Arten von Schmuck. Goldschmiede und Goldschmiedinnen arbeiten nach eigenen Entwürfen oder Kundenwünschen oder Vorlagen. Sie verwenden dabei Gold und andere Edelmetalle und bringen sie durch Ätzen und Hämmern in Form oder ziselieren zusätzlich die Metalloberfläche. Ebenso fassen sie Edelsteine oder Halbedelsteine ein und fertigen Verschlüsse oder Ohr- und Manschettenknopfmechaniken an. Die Reparatur von Schmuckstücken gehört auch zu ihrem Beruf.
Bei der industriellen Herstellung wird der Schmuck in Serie hergestellt. Hier richten die Goldschmiede und Goldschmiedinnen die Maschinen ein, z.B. spezielle Schmuckgussmaschinen und überwachen den Produktionsprozess.
Weiter Informationen zu den einzelnen Fachrichtungen findest Du HIER.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber.
Man sollte für diesen Beruf die entsprechende Sorgfalt mitbringen, um z.B. Metalloberflächen mit detaillierten Mustern zu versehen. Kreativität braucht man für die eigenen Entwürfe. Kunden- und Serviceorientierung sind hilfreich, um auf Kundenwünsche angemessen eingehen zu können.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Fertigkeiten in Werken und Technik sind bei der Bearbeitung der Metalle und der Handhabung von Maschinen und Werkzeugen sehr hilfreich.
Wer in seinem Traumberuf Goldschmied/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Silberschmied/in, als Edelsteinfasser/-in, als Edelsteinschleifer/-in oder als Diamantenschleifer/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschluss-/Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschluss-/Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
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Zwischen-prüfung |
Anfertigen eines Werkstückes nach vorgegebener Zeichnung unter Anwendung von Gestaltungskriterien sowie von Umform-, Trenn-, Abtrag- und Fügetechniken - Prüfungsstück: max. 7 Std. - schriftliche Aufgaben: max. 180 Min. |
Keine Gewichtung |
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Abschluss-/Gesellenprüfung |
Fachrichtung Schmuck und Fachrichtung Juwelen: Planen, Vorbereiten und Anfertigen eines vollständigen selbstentworfenen Schmuckstückes oder -objektes oder Juwelenschmuckes - jeweils ein Prüfungsstück:
Fachrichtung Ketten: Anfertigen einer Kette - zwei Prüfungsstü>Insgesamt max. 32 Std. |
|
50% |
Technologie: - schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
50% |
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Gestaltung und Arbeitsplanung: - schriftliche Aufgaben: max. 120 Min. |
20% |
||
Technische Mathematik - schriftliche Aufgaben: max. 60 Min. |
20% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde: Aufgaben: max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsbereich Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. Schriftliche Prüfung im Sinne der Absätze 7 und 8 ist auch die durch eine mündliche Prüfung ergänzte schriftliche Prüfung.
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