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Ausbildungsberuf | DQR 4

Handzuginstrumentenmacher/in

27.01.1997 Ι Handzuginstrumentenmacher/-innen fertigen handgezogene Musikinstrumente wie z.B. Akkordeons oder angeblasene Instrumente wie Mundharmonikas und reparieren sie.

Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, rechtlich ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.

 

Was macht man in diesem Beruf?
Handzuginstrumentenmacher/-innen stellen handgezogene Instrumente wie Akkordeons oder Bandoneons sowie handgeblasene Instrumente wie Melodikas oder Mundharmonikas her. Dafür verarbeiten sie die Werkstoffe Holz, Metall, Pappe und andere Materialien, deren Klangeigenschaften ihnen alle bekannt sind. Dazu gebrauchen sie Maschinen oder fertigen in Handarbeit an.
 

Im Handwerk übernehmen Handzuginstrumentenmacher/-innen alle anfallenden Arbeitsschritte. Sie produzieren die Einzelteile, setzen diese zusammen und kontrollieren die Klangqualität der fertigen Instrumente. Zu guter Letzt werden die Instrumente gestimmt. Außerdem reparieren sie ältere bzw. beschädigte Instrumente.

In der Industrie sind Handzuginstrumentenmacher/-innen hingegen auf Arbeitsprozesse spezialisiert, beispielsweise auf die Gehäuseanfertigung, die Konstruktion der Instrumente oder auch deren Reparatur.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber.
In diesem Beruf kommt es vor allem auf Sorgfalt an, schließlich muss man Maße einhalten oder wertvolle Instrumente vorsichtig restaurieren können. Um auf Kundenwünsche angemessen eingehen zu können, muss man Kunden- und Serviceorientierung mitbringen.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Fertigkeiten in Werken und Technik sind bei der manuellen oder maschinellen Bearbeitung der Materialen und der Verwendung technischer Zeichnungen vorteilhaft. Physikkenntnisse sind hilfreich, um die Klangeigenschaften der verschiedenen Werkstoffe besser zu verstehen. Beim Berechnen von Flächenaufteilungen oder der Preiskalkulation sind Kenntnisse in Mathematik unabdingbar. Man sollte selbst ein Handzuginstrument spielen, um die Spielbarkeit eines Instruments beurteilen zu können.

Wer in seinem Traumberuf Handzuginstrumentenmacher/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Geigenbauer/-in, als Holzblasinstrumentenmacher/-in, als Zupfinstrumentenbauer/-in oder als Bogenmacher/-in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.

Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.

Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).

 

Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschluss-/Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschluss-/Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

 

Prüfungsbereich

Gewichtung

Zwischen-prüfung

Herstellen eines Werkstückes aus Metall und aus Holz

- zwei Arbeitsproben: max. 7 Std.

- schriftliche Aufgaben:

  max. 180 Min.

Keine Gewichtung

Abschluss-/Gesellenprüfung

Herstellen von Teilen eines Handzuginstruments und Einpassen und Zusammenbauen von Teilen eines Handzuginstruments

- zwei Arbeitsproben:

 

Herstellen von Bauteilen eines Handzuginstruments

- ein Prüfungsstück:

 

Insgesamt max. 14 Std.

 

 

 

 

50%

 

 

 

50%

 

50%

Technologie:

- schriftliche Aufgabe:

  max. 120 Min.

40%

50%

Technische Mathematik:

- schriftliche Aufgaben:

  max. 90 Min.

20%

Technisches Zeichnen:

- schriftliche Aufgaben:

  max. 90 Min.

20%

Wirtschafts- und Sozialkunde:
- fachorientierte schriftliche

  Aufgaben: max. 60 Min.

20%

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

 

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

 

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
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