Ausbildungsberuf | DQR 4
Holzbearbeitungsmechaniker/in
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Gelernt wird in der holzverarbeitenden Industrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss, aber auch Jugendliche mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Mit Maschinen und Anlagen produzieren Holzbearbeitungsmechaniker/-innen Bretter, Schnittholz, Hobelware, Furnier- und Spanplatten sowie andere Holzerzeugnisse.
Die einzelnen Arbeitsschritte werden durch die Holzbearbeitungsmechaniker/-innen geplant und koordiniert und Fertigungsprozesse optimiert; die Maschinen bedient und gewartet. Auch prüfen sie die Endprodukte auf Fehler und kontrollieren, ob sie den gesetzlichen und betrieblichen Qualitätsstandards entsprechen. Daneben gewährleisten sie die fachgerechte Lagerung und organisieren den Versand der Holzwaren.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Sorgfalt ist beim Maßnehmen und die Qualitätskontrolle der Endprodukte unabdingbar.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Bewerber sollten gute Kenntnisse in Mathematik mitbringen, da in diesem Beruf viel gerechnet wird, z.B. bei den Materialkosten oder dem Materialbedarf. Werken und Technik sind für das Anlegen von Skizzen und Plänen und den Umgang mit Maschinen hilfreich.
Wer in seinem Traumberuf Holzbearbeitungsmechaniker/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Holzmechaniker/-in oder als Fachkraft für Möbel-, Küchen und Umzugsservice versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister-Abschluss erwerben, ihren Betriebsmanager aufsatteln oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischen-prüfung |
Bearbeiten eines Werkstückes unter Anwendung maschineller Bearbeitungstechniken - Arbeitsaufgabe: max. 3 Std. - schriftliche Aufgaben: max. 120 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Abschlussprüfung |
Herstellen von Holzerzeugnissen - Arbeitsaufgabe: max. 6 Std. |
50% |
|
Fertigungstechnik: - schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
50% |
|
Maschinen- und Anlagentechnik: - schriftliche Aufgaben: max. 120 Min. |
40% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde: Aufgaben: max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Innerhalb der schriftlichen Prüfung müssen in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht werden.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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