Ausbildungsberuf | DQR 4
Holzbildhauer/in
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, rechtlich ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Was macht man in diesem Beruf?
Holzbildhauer/-innen produzieren nach Kundenwünschen oder eigenen Entwürfen aus verschiedenen Holzarten z.B. Leuchter, Schalen, Figuren, Brunnen oder Raumteiler.
In Handarbeit fertigen sie kleinere Einzelstücke, aber auch größere Werkstücke, die aus mehreren verleimten oder verschraubten Teilen bestehen. Deren Oberfläche glätten oder rauen sie auf, wachsen, beizen, lasieren, lackieren oder bemalen sie. Holzbildhauer/-innen reparieren und restaurieren außerdem alte Möbel und Holzobjekte.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Bei Restaurierungs- und der Konservierungsarbeiten oder der maßgenauen Fertigung von Holzobjekten ist großer Sorgfalt gefragt. Kreativität und räumliches Vorstellungsvermögen braucht man beim eigenständigen Entwerfen von Werkstücken sowie der Umsetzung von Kundenwünschen.
Diese Schulfächer sollte man mögen.
Fertigkeiten in Werken und Technik machen die Arbeit mit Maschinen und Werkzeugen einfacher. Kenntnisse in technischem Zeichnen sind hilfreich beim Anfertigen exakter Skizzen und Pläne.
Wer in seinem Traumberuf Holzbildhauer/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Drechsler/-in, als Holzspielzeugmacher/-in oder als Tischler/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschluss-/Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschluss-/Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischen-prüfung |
Schneiden einer Schrift nach Vorlage, Anfertigen eines Zeichens nach Vorlage, Anfertigen eines Teiles einer figürlichen Plastik nach Modell und Anfertigen einer Form nach Modell - Arbeitsprobe: max. 4 Std. - schriftliche Aufgaben: max. 180 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Abschluss-/Gesellenprüfung |
Anfertigen eines plastischen Werkstückes und eines ornamentalen Werkstückes - zwei Arbeitsproben: max. 7 Std.
Anfertigen einer Holzbildhauerarbeit nach Modell oder Entwurf - ein Prüfungsstück: max. 80 Std. |
60%
40% |
50% |
Technologie: - schriftliche Aufgabe: max. 180 Min. |
50% |
50% |
|
Arbeitsplanung: - schriftliche Aufgaben: max. 90 Min. |
25% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde: Aufgaben: max. 60 Min. |
25% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
info
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsvergütung
Vorteil mit Tarif
Fördermöglichkeiten
weitere Informationen
Verdienstmöglichkeiten
Vorteil mit Tarif
Lohnspiegel
Informationen für Aktive
Angebote der IG Metall
Prüferschulung
Rechtsgrundlagen
Ausbildungsverordnung
Rahmenlehrplan
Selbst aktiv werden als...
Prüfer/in
Prüfungsaufgabenersteller/in