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Ausbildungsberuf | DQR 4

Holzblasinstrumentenmacher/in

27.01.1997 Ι Holzblasinstrumentenmancher/-innen produzieren Blasinstrumente aus Holz oder Metall, deren Klang durch Teilung der eingeblasenen Luftsäule entsteht. Ebenso restaurieren und reparieren sie Instrumente.

Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss, aber auch Jugendliche mit Hauptschulabschluss ein.

 

Was macht man in diesem Beruf?
Holzblasinstrumentenmancher/-innen fertigen Flöten, Oboen, Klarinetten, Fagotte und Saxofone. Bei der Herstellung werden dem jeweiligen Instrument entsprechend Holz oder Metall verbaut. Genaue Vorgaben, Details und Maße des Instrumentenbaus entnehmen sie dabei technischen Zeichnungen. Einzelteile werden auf der Drehbank gefertigt, Grifflöcher gebohrt, Teile lackiert und Klappen sowie Griffe montiert. Zu guter Letzt werden die Instrumente gestimmt.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Zum Einhalten der Maße und Details ist Sorgfalt in diesem Beruf sehr wichtig. Um angemessen auf Kundenwünsche eingehen zu können, sollte man Kunden- und Serviceorientierung mitbringen.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Beim Umgang mit Werkstoffen und Benutzen von Werkzeugen sind Fertigkeiten in Werken und Technik sehr hilfreich. Außerdem müssen Bewerber gute Kenntnisse in Mathematik haben, um beispielsweise Volumina berechnen zu können. Durch Physikkenntnisse, z.B. in der Schallerzeugung, versteht man besser, warum die Anordnung der Säulenlöcher den Ton beeinflusst. Man sollte außerdem selbst ein Blasinstrument spielen, um Spielbarkeit und Funktionsfähigkeit eines Instruments beurteilen zu können.

Wer in seinem Traumberuf Holzblasinstrumentenmacher/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Geigenbauer, als Zupfinstrumentenmacher/-in, als Handzuginstrumentenmacher/-in oder als Drechsler/-in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.

Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.

Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).

 

Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschluss-/Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschluss-/Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

 

Prüfungsbereich

Gewichtung

Zwischenprüfung

Herstellen eines Werkstückes aus Metall und aus Holz

- zwei Arbeitsproben:

  max. 7 Std.

- schriftliche Aufgaben:

  max. 180 Min.

 

 

 

 

Keine Gewichtung

Abschluss-/Gesellenprüfung

Drechseln eines Korpusteils, Spielfertigmachen eines Instruments, Polieren von Klappen oder Herstellen und Einpassen der Klappenmechanikteile

- zwei Arbeitsproben:

 

Herstellen eines Korpusteils, Anfertigen und Fügen von Klappenmechanikteilen oder Spielfertigmachen einer Klappengruppe

- ein Prüfungsstück:

 

Insgesamt max. 14 Std.

 

 

 

 

50%

 

 

 

 

 

 

50%

50%

Technologie

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 120 Min.

40%

50%

Technische Mathematik

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 90 Min.

20%

Technisches Zeichnen

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 90 Min.

20%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 60 Min.

20%

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils

  • In der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie
  • Innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie

mindestens "ausreichende" Leistungen erbracht sind.

 

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
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