Ausbildungsberuf | DQR 4
Kaufmann/frau für Büromanagement
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in Industrie, Handwerk und Handel sowie im öffentlichen Dienst. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Kaufleute für Büromanagement sind für organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Aufgaben zuständig. Darunter fallen z.B. der interne und externe Schriftverkehr, die Beschaffung von Büromaterial, die Terminplanung, das Entwerfen von Präsentationen und die Vorbereitung von Sitzungen und Dienstreisen. Sie helfen auch bei der Personaleinsatzplanung und kaufen externe Dienstleistungen ein. Außerdem sind sie für die Kundenbetreuung zuständig und mitverantwortlich für die Auftragsabwicklung.
Genauso können sie bei Aufgaben im Marketing und Vertrieb, im Veranstaltungsmanagement, der Öffentlichkeitsarbeit oder Personal- und Lagerwirtschaft zum Einsatz kommen.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber.
In diesem Beruf ist vor allem Flexibilität gefragt, da sich die Aufgaben sehr unterschiedlich gestalten und oftmals zwischen diesen hin- und her gewechselt werden muss. Eine Kunden- und Serviceorientierung ist wichtig, um Kundenwünschen zu entsprechen.
Diese Schulfächer sollte man mögen.
Für den Schriftverkehr mit Geschäftspartnern und Kunden sind gute Kenntnisse im Fach Deutsch unabdingbar. Englisch ist besonders bei international tätigen Unternehmen erwünscht. Wer Rechnungen erstellt und Buchungen vornimmt, sollte gute Kenntnisse in Mathematik und den Grundrechenarten besitzen. Um z.B. bei Jahresabschlüssen mitarbeiten zu können, sind weitergehende Kenntnisse im Fach Wirtschaft von Vorteil. EDV-Kenntnisse sind bei der Arbeit mit Tabellen- und Textprogrammen etc. selbstverständlich notwendig.
Wer in seinem Traumberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Kaufmann/-frau im Groß- und Einzelhandel oder als Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Angestellte in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Ausgebildeten eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können sich u.a. weiterqualifizieren zum Fachkaufmann/frau, ihren Wirtschaftsfachwirt aufsatteln oder über eine Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 6-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischen-prüfung |
Büro- und Beschaffungsprozesse - schriftliche prozessbezogene Aufgabe: 120 Min.
|
Keine Gewichtung |
|
Abschlussprüfung |
Informationstechnisches Büromanagement - berufstypische schriftlich computergestützte Aufgabe: 120 Min. |
25% |
100% |
Kundenbeziehungsprozesse - berufstypische schriftliche Aufgabe: 150 Min. |
30% |
||
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation - fallbezogenes Fachgespräch: max. 20 Min. |
35% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: 60 Min. |
10% |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens "ausreichen",
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich mit "ungenügend".
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche "informationstechnisches Büromanagement", "Kundenbeziehungsprozesse" oder "Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- einer der drei Prüfungsbereiche schlechter als "ausreichend" bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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