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Ausbildungsberuf | DQR 4

Kaufmann/frau für Spedition und Logistikdienstleistung

26.07.2004 Ι Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung sind zuständig für Versand, Umschlag sowie Lagerung von Gütern. Sie verkaufen Verkehrs- sowie logistische Dienstleistungen.

Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handel. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hochschulreife ein.

 

Was macht man in diesem Beruf?
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung organisieren den Versand, Umschlag und die Lagerung von Gütern. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Logistikkette und haben hierfür alle Glieder dieser Kette im Blick: Versender, Fracht- bzw. Verkehrs- und Umschlagsunternehmen, Lagerbetreiber, Versicherungen und Endkunden. Kunden werden durch die Kauflaute für Spedition und Dienstleistung beraten und betreut, beispielsweise wenn es um die richtige Wahl eines Transportmittels bzw. Versands geht oder die geeignete Verpackung. Auch kalkulieren sie Preise, erstellen Angebote, setzen Verträge auf und sorgen für Versicherungsschutz.
 

Bei Auftragserteilung durch den Kunden werden die Kaufleute aktiv: ein Transportunternehmen wird engagiert, die Warenbegleit-, Fracht- und Zollpapiere ausgefüllt und die gesamte Abwicklung überwacht. Parallel nehmen sie Kundenreklamationen und Schadensmeldungen an und sorgen für die Schadensregulierung. Nach Abwicklung des Auftrags rechnen sie Leistungen ab, weisen Zahlungen an und kümmern sich um das Mahnwesen. Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung konzipieren auch selbst individuelle Logistiklösungen für Unternehmen.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Bei Kundenberatungen ist Kommunikationsfähigkeit hilfreich. Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen braucht man unbedingt z.B. beim Einkauf der verschiedenen Dienstleistungen und deren fristgerechten Erledigung oder auch bei der Auftragsakquise. In diesem Beruf wechselt man häufig zwischen verschiedenen Arbeiten hin und her oder muss auf ganz unterschiedliche Kundenwünsche eingehen, deshalb ist ein hohes Maß an Flexibilität gefragt.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Um beispielsweise die Frachttarife und Laufzeiten, die Lagerung und sonstige Dienstleistungen zu kalkulieren, sind Mathematikkenntnisse unabdingbar. Kenntnisse in Wirtschaft sind hilfreich bei der Entwicklung von marktkonformen Angeboten. Gute Sprachekenntnisse in Englisch werden für die Kommunikation mit internationalen Kunden oder Lieferanten vorausgesetzt. Genauso ist ein gutes Ausdrucksvermögen und Sprachgefühl in Deutsch erforderlich. Da ein großer Teil der Arbeiten am PC ausgeführt werden, sind EDV-Kenntnisse von großem Vorteil.

Wer in seinem Traumberuf Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Kaufmann/-frau Groß- und Außenhandel oder als Industriekaufmann/-frau versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu, Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die  auf eine duale Ausbildung hin wirken.

Junge Kolleginnen und Kollegen die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.

Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können sich u.a. weiterqualifizieren zum Aus- und Weiterbildungspädagogen, ihren Fachwirt aufsatteln oder über eine Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).

 

Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

 

Prüfungsbereich

Gewichtung

Zwischen-prüfung

 

Betriebliche Leistungserstellung, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde

- schriftliche praxisbezogene

  Aufgabe: max. 180 Min.

Keine Gewichtung

Abschlussprüfung

Leistungserstellung in Spedition und Logistik

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 180 Min.

 

 

 

 

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 90 Min.

 

100%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 90 Min.

 

Fallbezogenes Fachgespräch

Auf Grundlage einer von zwei zur Wahl gestellten praktischen Aufgaben aus dem Gebiet Speditionelle und logistische Leistungen Lösungsvorschläge entwickeln und begründen.

 

- Vorbereitungszeit: max. 20 Min.

- fallbezogenes Fachgespräch:

  max. 30 Min.

 

 

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis sowie in mindestens drei Prüfungsbereichen, darunter dem Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik, ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

 

Sind in den schriftlichen Prüfungsbereichen die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

 

 

Links und Zusatzinformationen

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  • Thomas Ressel
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