Ausbildungsberuf | DQR 4
Mechatroniker/in für Kältetechnik
Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Mechatroniker/-innen für Kältetechnik stellen Bauteile für Kälte- und Klimaanlagen zusammen und bauen einzelne Anlagenkomponenten bereits in der Werkstatt vor. Vor Ort montieren sie dann die kompletten Anlagen, legen elektrische Anschlüsse sowie Rohre, ummanteln und dämmen diese mit entsprechenden Materialien und programmieren die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.
Abschließend überprüfen die Mechatroniker/-innen für Kältetechnik die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der installierten Anlagen, setzen sie in Gang und weisen die Kunden in die Bedienung ein. Die Wartung und Reparatur der Anlagen gehört ebenso zu ihrem Aufgabenbereich.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
In diesem Beruf sind Sorgfalt und Umsicht gefragt, z.B. Schutzvorrichtungen an den elektrischen Anlagen korrekt anzubringen oder beim Umgang mit leicht entzündbaren Kältemitteln.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Physikkenntnisse sind notwendig, um die Funktionsweise der Kälte- und Klimaanlagen besser zu verstehen und hier besonders in Mechanik, Wärmelehre und Elektrotechnik. Gute Fähigkeiten in Mathematik sind unabdingbar, weil man beispielsweise Kältebedarfe berechnen muss. Bei Montage und Reparatur sowie im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen sind Fähigkeiten aus Werken und Technik gefragt.
Wer in seinem Traumberuf Mechatroniker/-in für Kältetechnik keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Anlagenmechaniker/-in, als Mechatroniker/-in oder als Anlagenmechaniker/-in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Abschlussprüfung-/Gesellen besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Abschlussprüfung-/Gesellen vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 5-7 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
|
Gewichtung |
|
1 |
Arbeitsauftrag Arbeiten an einem Bauteil oder einer Baugruppe aus der Kälte- oder Klimatechnik: insgesamt 5-7 Std. max. 15 Min., |
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30% |
|
2 |
Kundenauftrag Montieren und Inbetriebnehmen einer Anlage, eines Systems oder einer Baugruppe der Kälte- oder Klimatechnik und Feststellen, Beheben und Dokumentieren von Fehlern und Störungen: max. 10 Std. |
|
35% |
70% |
- Arbeitsaufgabe I: - Arbeitsaufgabe II: - fallbezogenes Fachgespräch: max. 20 Min |
40% 30% 30% |
|||
Kälte- und Klimatechnik Aufgabe: 240 Min. |
|
25% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: 60 Min. |
|
10% |
Die Abschluss-/Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschluss-/Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschluss-/Gesellenprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten
Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
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