Ausbildungsberuf | DQR 4
Metallbauer/in
Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird in den Fachrichtungen Konstruktionstechnik, Metallgestaltung sowie Nutzfahrzeuge angeboten. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Metallbauer/-innen fertigen Konstruktionen aus Metall. Je nach Fachrichtung sind das z.B. Architekturelemente, Nutz- oder Sonderfahrzeugkonstruktionen, Überdachungen, Tore oder andere Gebrauchs- und Kunstgegenstände.
In den meisten Fällen produzieren sie Einzelstücke nach eigenen Entwürfen oder Kundenwünschen. Beim Fertigungsprozess werden u.a. Baustähle, legierte Stähle und Leichtmetalle verwendet. Metallbauer/-innen schmieden das Metall und härten, glühen, treiben, biegen, löten, nieten und schweißen es. Abschließend werden die Oberflächen der Endprodukte veredelt, z.B. mit Korrosionsschutz. Vor Ort werden die Einzelteile gegebenenfalls zur Gesamtkonstruktion montiert.
Metallbauer/-innen übernehmen ebenfalls die Reparatur oder Restaurierung von Metallkonstruktionen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fachrichtungen findest Du HIER.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
In diesem Beruf ist bei Werkstücken, die mit einer hohen Passgenauigkeit hergestellt werden, ein hohes Maß an Sorgfalt gefragt. Umsicht wird benötigt, um sich und andere bei der Montage nicht zu gefährden.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Fertigkeiten aus Werken und Technik sind hilfreich bei allen manuellen und maschinellen Tätigkeiten. Außerdem müssen Bewerber gute Kenntnisse in Mathematik haben, schließlich müssen immer wieder Flächen, Volumen und Masse berechnet werden. Physik ist wichtig, um die Eigenschaften der einzelnen Werkstoffe besser zu verstehen und bei ihrer Verwendung zu berücksichtigen. Wissen und Fähigkeiten aus dem Fach Kunst erleichtern das Anfertigen von (eigenen) Entwürfen.
Wer in seinem Traumberuf Metallbauer/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Konstruktionsmechaniker/-in oder als Anlagenmechaniker/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben, Ihren Konstrukteur aufsatteln oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt ihr den §§ 6-7, §§ 10-11 und 14 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
|
Gewichtung |
|
1 |
Arbeitsauftrag Herstellen und Prüfen eines funktionsfähigen Werkstückes max. 10 Min. |
|
30% |
|
2 |
Kundenauftrag Entwerfen, Anfertigen, Prüfen und Montieren eines Gegenstandes und einer Metallbaukonstruktion oder von Teilen davon unter metallgestalterischen Gesichtspunkten: 49,5 Std. - Arbeitsaufgabe I: - Arbeitsaufgabe II: - Fachgespräch: max. 30 Min. |
30% 40% 30% |
35% |
70% |
Metallgestaltung |
|
12,5% |
||
Arbeitsplanung |
|
12,5% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde |
|
10% |
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Gesellenprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten
Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
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