Ausbildungsberuf | DQR 4
Metallblasinstrumentenmacher/in
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Metallblasinstrumentenmancher/-innen fertigen z.B. Trompeten, Posaunen, Tuben oder Hörner und das entsprechende Zubehör an. Genaue Vorgaben, Details und Maße des Instrumentenbaus entnehmen sie technischen Zeichnungen. Bei der eigentlichen Fertigung formen sie Bleche zu Klangkörpern und Schallstücken. Auch alle Zusatzteile stellen sie her und löten oder schrauben sie zusammen. Grifflöcher werden gebohrt, Klappen montiert und Ventilsysteme installiert.
Danach veredeln die Metallblasinstrumentenmancher/-innen die Oberflächen und prüfen die Klangqualität des Instruments. Zu guter Letzt werden die Instrumente gestimmt. Reparaturen, Restaurierungen gehören ebenso zum Aufgabenbereich der Metallblasinstrumentenmancher/-innen wie die Kundenberatung bei Instandsetzung oder Neuanschaffung eines Instruments.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Zum Einhalten der Maße und Details z.B. beim exakten Beseitigen von Lötstellen ist in diesem Beruf Sorgfalt sehr wichtig. Um angemessen auf Kundenwünsche eingehen zu können, sollte man Kunden- und Serviceorientierung mitbringen.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Beim Umgang mit Werkstoffen und Benutzen von Werkzeugen sind Fertigkeiten in Werken und Technik sehr hilfreich. Außerdem müssen Bewerber gute Kenntnisse in Mathematik haben, um beispielsweise Volumina und Maße berechnen zu können. Durch Physikkenntnisse, z.B. in der Akustik, versteht man besser, was genau bei der Tonerzeugung passiert. Man sollte außerdem selbst ein Metallblasinstrument spielen, um Spielbarkeit und Funktionsfähigkeit eines Instruments beurteilen zu können.
Wer in seinem Traumberuf Metallblasinstrumentenmacher/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Orgel- und Harmoniumbauer/-in, als Zupfinstrumentenmacher/-in, als Handzuginstrumentenmacher/-in oder als Holzblasinstrumentenbauer/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischen-prüfung |
Bearbeiten eines Werkstückes durch: - manuelles und maschinelles Spanen sowie Behandeln von Oberflächen, - manuelles und maschinelles Umformen und Trennen sowie Fügen von Werkstücken und Behandeln von Oberflächen - zwei Arbeitsproben: max. 7 Std. - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 180 Min. |
|
keine Gewichtung |
Abschlussprüfung |
Herstellen eines Stimmbogens mit Zügen und Stützen sowie Biegen eines Flügelhornanstoßes, Herstellen eines Schallstückes oder Montieren von Ventilen, Druckwerken, Zügen und Wasserklappen - ein Prüfungsstück herstellen: max. 4 Std.
Zusammenbauen eines Instrumentes aus vorgefertigten Teilen und Spielfertigmachen eines Instrumentes - zwei Arbeitsproben durchführen: max. 8 Min. |
60%
40% |
50% |
Technologie - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
50% |
|
Instrumentenkunde - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 90 Min. |
20% |
||
Arbeitsplanung - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 90 Min. |
20% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.
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