Ausbildungsberuf | DQR 4
Mikrotechnologe/in
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Industrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf produziert man mikrotechnische Produkte wie etwa Computerchips oder Airbagsensoren. Mikrotechnologen und -technologinnen stellen alle notwendigen Werkstoffe zusammen, sichern und prüfen die Reinraumbedingungen und justieren die Drehzahl-, Temperatur- oder Druckwerte an den Produktionseinheiten.
Bei der eigentlichen Fertigung der Chips ätzen sie u.a. Löcher in Siliziumplatten, löten Kontakte an und beschichten Oberflächen. Sie behalten den gesamten Produktionsprozess im Auge, beheben gegebenenfalls Störungen und führen Qualitätsprüfungen sowie abschließende Tests durch.
Alle verwendeten Maschinen und Anlagen werden durch die Mikrotechnologen und -technologinnen umgerüstet oder instand gesetzt.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Ein hohes Maß an Sorgfalt braucht man, um beim Arbeiten mit hochpräzisen Produktionsprozessen und Reinraumbedingungen keine Fehler zu machen. Um stets auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung im Bereich der Mikrotechnik zu sein, ist eine große Lernbereitschaft nötig.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Kenntnisse aus Physik sind wichtig, um die Funktionsweise der Produktionsanlagen besser zu verstehen oder Messungen von Spannungen, Strömen und Widerständen vornehmen zu können. Gute Fähigkeiten in Mathematik sind unabdingbar beim Auswerten von Messreihen. Wissen aus dem Fach Chemie sind hilfreich bei der Durchführung von Laborversuchen und das Aufbauen der Versuchsanordnungen. Für den Aufbau der verschiedenen Instrumente kann man Fähigkeiten aus Werken und Technik gut gebrauchen.
Wer in seinem Traumberuf Mikrobiologe/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Elektroniker/-in Geräte und Systeme, als Mechatroniker/-in oder als Systemelektroniker/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben, ihren Prozessmanager aufsatteln oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
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Zwischen-prüfung |
Umrüsten, Prüfen und Instandhalten von Produktionseinrichtungen - Arbeitsaufgabe: max. 4 Std. - schriftliche Aufgabe: max. 90 Min.
|
|
keine Gewichtung |
Abschlussprüfung |
Inbetriebnahme einer Produktionsanlage und Herstellen der Produktionsfähigkeit sowie Durchführen eines Prozessschrittes - zwei betriebliche Aufträge: max. 35 Std. - Fachgespräch: max. 30 Min. |
50% 50% |
50% |
Sicherung von Qualitätsstandards - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 90 Min. |
40% |
50% |
|
Sicherung verfahrenstechnischer Prozesse - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 90 Min. |
40% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in den betrieblichen Aufträgen einschließlich Dokumentation insgesamt, in dem Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Innerhalb des Prüfungsteils B haben der Prüfungsbereich Sicherung von Qualitätsstandards und der Prüfungsbereich Sicherung verfahrenstechnischer Prozesse gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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