Ausbildungsberuf | DQR 4
Oberflächenbeschichter/in
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss, oder auch Jugendliche mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf beschichtet und veredelt man mit verschiedenen Oberflächentechniken wie Galvanotechnik, Feuerverzinken und anderen chemischen, elektrochemischen, elektrischen und physikalischen Verfahren Metall- und Kunststoffoberflächen. Vor der eigentlichen Beschichtung werden die zu überziehenden Werkstücke und Beschichtungslösungen vorbereitet. Anschließend bringen die Oberflächenbeschichter/-innen die entsprechenden Beschichtungen z.B. durch galvanische Bäder oder in Vakuumbeschichtungsanlagen auf. Zu guter Letzt prüfen sie die Werkstücke und behandeln sie gegebenenfalls nach.
Alle verwendeten Wannen und Behälter werden gereinigt und Chemikalien sowie elektrolytische Lösungen fachgerecht entsorgt. Die Wartung und Instandhaltung der Anlagen wird von den Oberflächenbeschichter/-innen gleichfalls übernommen.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Bei der Überwachung der Badeverweildauer oder der genauen Kontrolle von Schichtdichte sowie Haftfestigkeit, Härte und Leitfähigkeit der Beschichtungen ist große Sorgfalt notwendig. Um sich und andere nicht zu gefährden, ist beim Umgang mit den benötigten Chemikalien Umsicht unerlässlich.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Werken und Technik sind hilfreich bei der Bearbeitung der Materialien. Um die Metallmengen für Elektrolytbäder genau berechnen zu können, braucht man gute Kenntnisse in Mathematik. Chemiekenntnisse sind von großem Vorteil, will man z.B. chemische Prozesse beim Galvanisieren verstehen. Beim Testen beschichteter Leiterplatten sind Grundlagen der Physik gut zu gebrauchen.
Wer in seinem Traumberuf Oberflächenbeschichter/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Feinpolierer/-in oder als Graveur/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschluss-/Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschluss-/Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
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Zwischen-prüfung |
Anfertigen eines Werkstückes unter Anwendung von Fertigungs- und Fügeverfahren - Arbeitsaufgabe: max. 7 Std. - Fachgespräch: max. 15 Min.
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keine Gewichtung |
Abschluss-/Gesellenprüfung |
Inbetriebnahme einer Beschichtungsanlage und Herstellen eines beschichteten Werkstücks sowie Durchführen eines Prozessschrittes - zwei Arbeitsaufgaben: max. 12 Std. - Fachgespräch: max. 30 Min. |
70% 30% |
50% |
Verfahrenstechnik - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 90 Min. |
40% |
50% |
|
Qualität und Umwelt - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 90 Min. |
40% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Werden die Prüfungsleistungen in den Arbeitsaufgaben einschließlich Dokumentationen insgesamt, in dem Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Prüfungsbereiche Verfahrenstechnik sowie Qualität und Umwelt gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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