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Parkettleger-in 48939876 Ingo Bartussek  

Ausbildungsberuf | DQR 4

Parkettleger/in

17.06.2002 Ι Parkettleger/-innen verlegen, behandeln und pflegen Parkettböden und andere Holzfußböden. Außerdem restaurieren sie diese auch.

Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.

 

Was macht man in diesem Beruf?
Parkettleger/-innen gestalten Innenräume durch Bodenbeläge wie Stab-, Mosaik- oder Schiffsbodenparkett. Vor dem Verlegen der Beläge werden die Räume vermessen und der Materialbedarf berechnet. Anschließend wird der Untergrund untersucht und entsprechend geglättet oder gegebenenfalls eine Unterbodenkonstruktion angefertigt. Dann werden die einzelnen Parkettteile zurecht gesägt und im vorher geplanten Muster verlegt. Sind alle Holzteile verlegt und verbunden, wird der Boden mit Schleifmaschinen geglättet und seine Oberfläche mit einem Kunststoffüberzug, mit Ölen oder Wachse versehen.

Weiterhin kümmern sich Parkettleger/-innen um restaurierungsbedürftige Parkettböden, verarbeiten Holzpflaster im Innen- sowie Außenbereich oder verlegen auch anderen Arten von Bodenbelägen wie Teppich, Linoleum, Laminat oder Kork.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Sorgfalt ist gefragt, wenn man die Parkettteile mit Zollstock und Winkelmesser ausrichtet. Da man häufig den Einsatzort wechselt, sollte man flexibel sein. Um angemessen auf Kundenwünsche, z.B. die verschiedenen Bodenbeläge betreffend, eingehen zu können, sollte man Kunden- und Serviceorientierung mitbringen.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Mathematikkenntnisse sind erforderlich, um Flächen und Materialbedarfe auszurechnen, wie auch Leistungen und Kosten korrekt abzurechnen. Fertigkeiten aus Werken und Technik sowie technischem Zeichen sind äußerst hilfreich beim Bearbeiten von Werkstoffen und dem Anfertigen von Skizzen und Aufmaßen.

Wer in seinem Traumberuf Parkettleger/-innen keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Holzmechaniker/-in, als Tischler/-in oder als Raumausstatter/-in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.

Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.

Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).

 

Es findet eine Zwischenprüfung und eine Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

 

Prüfungsbereich

Gewichtung

Zwischen-prüfung

 

Herstellen eines Parkettbodens unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken

- Arbeitsaufgabe: max. 7 Std.

- schriftliche Aufgabe: max. 120 Min.

 

 

 

keine Gewichtung

Gesellenprüfung

Praktischer Teil: insges. max. 20 3/4 Std.

 

Arbeitsaufgabe I:

Gestalten und Verlegen eines Stabparkettbodens ein

 

Arbeitsaufgabe II:

Verlegen eines elastischen Bodenbelages mit Fugenausbildung oder eines textilen Bodenbelages mit Naht oder eines Schwingbodens mit Mehrschichtparkett

 

- Fachgespräch über eine Arbeitsaufgabe:

  max. 15 Min.

 

100%

50%

Untergründe

- schriftliche Arbeitsaufgabe: max. 120 Min.

35%

50%

Parkett und Bodenbeläge

- schriftliche Arbeitsaufgabe: max. 180 Min.

45%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- schriftliche Aufgabe: max. 60 Min.

20%

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

 

Wird die Prüfungsleistung in einer der Arbeitsaufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche Untergründe sowie Parkett und Bodenbeläge mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.

 

 

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
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