Ausbildungsberuf | DQR 4
Produktveredler/in Textil
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Industrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss, oder auch Jugendliche mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Produktveredler-/innen Textil sind in der Bereichen Färberei, Druckerei, Beschichtung und Apparatur (Textilausrüstung) tätig. Sie richten unterschiedliche, meist computergesteuerte Maschinen und Anlagen ein, justieren Prozessparameter und überprüfen die Veredlungsprozesse. Genauso warten sie die entsprechenden Maschinen sowie Anlagen und beheben kleinere Störungen, um einen reibungslosen Fertigungsprozess zu gewährleisten.
Auch die Vorbereitung der Appreturmittel, Druckpasten, Farblösungen oder Beschichtungsmassen liegt in ihrem Aufgabenbereich. Hierzu rechnen sie Ansätze und Rezepturen durch und testen sowie optimieren die vorhandenen Rezepte. Daneben prüfen sie die Qualität der Textilprodukte im Labor, z.B. auf gleichmäßige Beschichtung, Verschmutzungen, Risse und Falten.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Sorgfalt ist besonders bei den Qualitätskontrollen gefragt. Gleichfalls ist Entscheidungsfähigkeit notwendig, um beispielsweise bei Störungen der automatischen Produktionsanlagen schnell eingreifen zu können.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Für die Laborarbeit benötigt man gute Kenntnisse in Chemie und Physik. Mathematik ist ebenso von Bedeutung, will man Berechnungen von Rezepturen anstellt. Für die Fehlerdiagnose an den Produktionsanlagen und der Behebung der Störungen sind Fähigkeiten aus Werken und Technik sehr hilfreich.
Wer in seinem Traumberuf Produktveredler/-in Textil keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Produktionsmechaniker/-in oder als Textillaborant/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben aufsatteln oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
|
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Zwischen-prüfung |
Herstellen einer Raumsituation unter Berücksichtigung von Polsterarbeiten, Dekorationsarbeiten, Wand- und Bodenarbeiten - komplexe Arbeitsaufgabe: max. 5 Std. - schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
60%
40% |
Keine Gewichtung |
|
Abschlussprüfung |
Durchführen und Überwachen eines Veredlungsprozesses
Arbeitsauftrag mit der auszuwählenden Variante: |
75% 25% |
50% |
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a) Betrieblicher Auftrag: max. 21 Std. max. 30 Min. b) praktische Arbeitsaufgabe: max. 14 Stunden - situatives Fachgespräch: max. 20 Min. |
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Veredlung - praxisbezogene handlungsorientierte schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
50% |
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Maschinen- und Anlagentechnik handlungsorientierte schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
|||
Wirtschafts- und Sozialkunde handlungsorientierte schriftliche Aufgabe: max. 60 Min. |
20% |
|||
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
- im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Veredlung, Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
- In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 2 müssen mindestens ausreichende Leistungen,
- in den weiteren Prüfungsbereichen nach Nummer 2 dürfen keine ungenügenden Leistungen
erbracht worden sein.
Dabei haben die Prüfungsbereiche Veredlung sowie Maschinen- und Anlagentechnik gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.
Die Prüfungsbereiche Veredlung, Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die bisherigen Ergebnisse und die Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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