Ausbildungsberuf | DQR 4
Raumausstatter/in
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss, oder auch Jugendliche mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Raumausstatter/-innen gestalten Wohn- und Geschäftsräume und beraten Kunden bei der Gestaltung und Materialauswahl. Nach Kundenwüschen planen sie die Raumausstattung und treffen die entsprechenden Vorbereitungen. Dabei ermitteln sie die Kosten und besorgen nach Auftragserteilung die benötigten Materialien.
Vor Ort präparieren sie die Untergründe, verlegen Bodenbeläge, kleiden Wände und Decken mit Stoffen und Tapeten, montieren Sicht- und Sonnenschutzanlagen und dekorieren die Räume weiter aus. Daneben beziehen sie auch Polstermöbel neu oder führen notwendige Reparaturen durch.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Beim Entwickeln von Gestaltungsideen, der Auswahl von verschiedenen Farben, Materialien und Einrichtungsgegenständen ist Kreativität von großer Bedeutung. Will man auf Kundenwünschen angemessen eingehen, sind Kommunikationsfähigkeit sowie Kunden- und Serviceorientierung gefragt.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Handwerkliches und gestalterisches Geschick ist bei allen Tätigkeiten dieses Berufs nötig. Deshalb sind Fähigkeiten aus dem technischen Werken von großem Vorteil. Grundkenntnisse in Kunst erleichtern das gestalterische Arbeiten mit Farben, Stilen und Dekorationen.
Wer in seinem Traumberuf Raumausstatter/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Polster/-in oder als Parkettleger/-in, als versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischenprüfung |
Herstellen einer Raumsituation unter Berücksichtigung von Polsterarbeiten, Dekorationsarbeiten, Wand- und Bodenarbeiten - kundenorientierte Arbeitsaufgabe: max. 9 3/4 Std. - Fachgespräch: max. 15 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Gesellenprüfung |
Gestalten und Herstellen einer Raumsituation unter Berücksichtigung von Polsterarbeiten, Dekorationsarbeiten, Wand- und Bodenbelagsarbeiten |
75% 25% |
50% |
- kundenorientierte Arbeitsaufgabe: max. 34,5 Stunden |
|||
Arbeitsplanung und Gestaltung - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
50% |
|
Fertigung und Montage Aufgabe: max. 120 Min. |
40% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- im Prüfungsteil A und im Prüfungsteil B jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
- In zwei der Prüfungsbereiche des Prüfungsteils B müssen mindestens ausreichende Leistungen,
- in dem dritten Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnisse und das Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
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