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Segelmacher-in 60425735 Wiski  

Ausbildungsberuf | DQR 4

Segelmacher/in

05.05.2010 Ι Segelmacher/-innen fertigen Segel für verschiedenste Schiffs- und Bootstypen von Hand oder maschinell an. Ebenso montieren und reparieren sie diese.

Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.

 

Was macht man in diesem Beruf?
Segelmacher/-innen fertigen Segel für Segelschiffe bzw. Boote. Vor Ort nehmen sie dazu Maß, entwerfen von Hand oder am Computer Schnittmuster und wählen nach Kundenwunsch die entsprechenden Materialien aus. Die Segel werden zugeschnitten und die so entstandenen Stoffbahnen mit Spezialnähmaschinen oder Segelmachernadeln von Hand zusammengenäht. Abschließend bringen sie auf dem Schiff bzw. Boot die geeigneten Halterungen, Zugseile sowie Beschläge an und spannen das Segel.

Ja nach Schiffs- bzw. Bootstyp können die Segel dabei sehr groß und je nach Material sehr schwer sein. Segelmacher/-innen verarbeiten verschiedenste Materialien, wie z.B. Segeltuch, vollsynthetische oder beschichtete Kunststoffe, aber z.B. für die Spinnaker von Rennbooten auch ultraleichte Hightechstoffe.

Weiterhin stellen Segelmacher/-innen auch Planen, Sonnensegel, Zelte oder Markisen her. Die Reparatur von beschädigten Segeln gehört ebenso zu ihrem Beruf.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Beim Berechnen der Segelflächen und -formen ist große Sorgfalt notwendig. Bei Fehlern riskiert man, dass das Segel später nicht seinen Zweck erfüllen kann.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen.
Kenntnisse in Werken und Technik und hier besonders im technischen Zeichnen sind hilfreich beim Anfertigen sowie Lesen von Entwürfen und Werkzeichnungen. Mathematik- und Physikkenntnisse braucht man bei der Berechnung von Flächen und des Winddrucks.

Wer in seinem Traumberuf Segelmacher/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Technischer Konfektionär/-in, als Fahrzeuginterieur-Mechaniker/-in, als Polsterer/Polsterin oder Seiler/-in versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die  auf eine duale Ausbildung hin wirken.

Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.

Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister-Abschluss erwerben, oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).

 

Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 5-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

Teil

Prüfungsbereich

Gewichtung

1

Arbeitsauftrag I

Planen und Herstellen eines Produktes unter Anwendung von verschiedenen Verbindungstechniken zugrunde zu legen
- Arbeitsaufgabe: 5 Std. 20 Min.
- situatives Fachgespräch:

  max. 10 Min.,
- schriftliche Aufgabe: 90 Min.

30%

2

Arbeitsauftrag II

Herstellen eines Segels und Herstellen eines Bezuges, einer Plane, eines Zeltes oder einer Markise

40%

70%

- Zwei Arbeitsaufgaben:

  15 Std. 40 Min.

- auftragsbezogenes Fachgespräch:

  max. 20 Min.

Planung und Fertigung

- praxisbezogene schriftliche Aufgabe: 240 Min.

20%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- praxisbezogene schriftliche Aufgabe: 60 Min.

10%

 

Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
  • in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"

bewertet worden sind.

 

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Gesellenprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten

Prüfungsbereiche in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Anke Muth
  • info

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    3 Jahre

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