berufliche Zukunftsberatung
kompetent - hilfreich - gut
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
Spielzeughersteller-in 56125339 mediagram  

Ausbildungsberuf | DQR 4

Spielzeughersteller/in

10.06.1997 Ι Spielzeughersteller/-innen produzieren Spielzeug aller Art. Sie verarbeiten dabei Materialien wie Textilien, Holz, Kunststoffe und Metalle zu Puppen, Plüschtieren, Fahrzeugen, Bausteinen oder Zubehör von Modelleisenbahnen.

Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Spielzeugindustrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, rechtlich ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.

 

Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf fertigt man aus verschiedenen Materialien Spielzeug und Spielzeugteile. Schon bei der Planung und Vorbereitung der einzelnen Fertigungsschritte berücksichtigen sie dabei alle Sicherheits- und Qualitätsstandards für Spielwaren. Verarbeiten sie Kunststoff, Holz oder Metall verwenden sie meistens Rohlinge, die sie z.B. an Schleif- oder Fräsmaschinen weiterbearbeiten. Danach entgraten, schleifen oder polieren sie die produzierten Einzelteile und beschichten oder bemalen sie anschließend mit Farben und Lacken. Zu guter Letzt werden die Bauteile zum fertigen Spielzeug zusammengebaut. Gegebenenfalls werden elektronische oder mechanische Komponenten ergänzt und abschließend deren Funktionsfähigkeit geprüft.

Bei der Herstellung von Stoffpuppen oder Stofftieren schneiden die Spielzeughersteller/-in zunächst mithilfe von Schablonen den Balg sowie Arme, Beine gegebenenfalls Kopf und Ohren aus Stoffen, Filz oder Plüsch zu. Anschließend nähen sie die Einzelteile zusammen, füllen die Bälge, bringen Kunststoffknöpfe an oder nähen Augen auf. Zum Schluss dekorieren sie die Spielzeuge und verpacken sie.

 

Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Beim Zusammenfügen z.B. der Einzelteile oder beim Bemalen der Figuren ist Sorgfalt gefragt.

 

Diese Schulfächer sollte man mögen
Mathematikkenntnisse benötigt man, um u.a. die Materialbedarfe zu berechnen. Fertigkeiten aus Werken und Technik braucht man beim präzisen Arbeiten mit verschiedensten Werkstoffen und Werkzeugen.

Wer in seinem Traumberuf Spielzeughersteller/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Holzspielzeugmacher/-in, als Drechsler/-in, als Tischler/-in oder als Holzmechaniker/-in Möbelbau und Innenausbau versuchen.

 

Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.

Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.

Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).

 

Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.

 

Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.

 

 

Prüfungsbereich

Gewichtung

Zwischenprüfung

Durchführung von drei Arbeitsproben:

Aufzeichnen, Zuschneiden und Zusammennähen von textilen Flächengebilden und Plüsch, Anfertigen von flächenhaften Holzteilen unter Einbeziehung von Handmaschinen und Montieren von Baugruppen

- Arbeitsaufgabe: max. 7 Std.

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: max. 180 Min.

Keine Gewichtung

Abschlussprüfung

Durchführung einer Arbeitsprobe und Anfertigen eines Prüfungsstücks in den Produktionsbereichen:

Figürliches Spielzeug, textiles Spielzeug oder Holzspielzeug: max. 14 Std.

 

Wird das Prüfungsstück im Bereich figürliches oder textiles Spielzeug angefertigt, soll die Arbeitsprobe im Bereich Holzspielzeug durchgeführt werden. Wird das Prüfungsstück im Bereich Holzspielzeug angefertigt, soll die Arbeitsprobe in den Bereichen figürliches oder textiles Spielzeug durchgeführt werden.

- Arbeitsprobe

- Prüfungsstück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30%

70%

50%

Technologie

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: 120 Min.

40%

50%

Technische Mathematik

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: 90 Min.

20%

Technisches Zeichnen

- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: 90 Min.

20%

Wirtschafts- und Sozialkunde
- praxisbezogene schriftliche

  Aufgabe: 60 Min.

20%

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils

  • in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie
  • innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie

mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

 

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.

 

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

 

 

 

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
  • info

    Ausbildungsdauer
    3 Jahre

    Ausbildungsvergütung
    Vorteil mit Tarif

    Fördermöglichkeiten
    weitere Informationen

    Verdienstmöglichkeiten
    Vorteil mit Tarif Lohnspiegel

    Kompetenz-Check

    Informationen für Aktive

    Angebote der IG Metall
    Prüferschulung

    Rechtsgrundlagen
    Ausbildungsverordnung Rahmenlehrplan

    Selbst aktiv werden als...
    Prüfer/in Prüfungsaufgabenersteller/in

    Servicebereich