Ausbildungsberuf | DQR 4
Technische/r Modellbauer/in
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahren und wird in den Fachrichtungen Anschauung, Gießerei sowie Karosserie und Produktion angeboten. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hochschulreife, aber auch mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf produziert man verschiedene Arten von Modellen. Je nach Fachrichtung können das z.B. Modelle von Gebäuden, Innenräumen, Maschinen und Fahrzeugen, Modelle für Gießereierzeugnisse oder aber auch für Karosserieteile bzw. andere Produktionsmodelle sein.
Ausgangspunkt der Produktion sind technische Zeichnungen oder Bilder der Modelle. Anhand dieser gestalten die Technischen Modellbauer/-innen zunächst digitale Entwürfe in zwei- und dreidimensionalen Versionen. Die Modelle werden danach vor allem mithilfe von computergestützten Verfahren maßstabsgetreu produziert oder auch von Hand durch Sägen, Bohren oder Schleifen bearbeitet. Schließlich werden die Oberflächen des Modells behandelt.
Zu guter Letzt prüfen die Technischen Modellbauer/-innen mit speziellen Messgeräten, ob die vorgegebenen Maße und andere Parameter eingehalten wurden, und kontrollieren z.B. die Funktionsfähigkeit von beweglichen Teilen. Auch halten sie die Modelle instand, reparieren oder passen sie an.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fachrichtungen findest Du HIER.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Große Sorgfalt ist bei der detail- und maßgetreuen Fertigung der Modelle wichtig, da die Arbeiten präzise ausgeführt werden müssen.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Fertigkeiten in Werken und Technik erleichtern das maschinelle oder manuelle Bearbeiten von Modellteilen. Kenntnisse aus technischem Zeichnen braucht man zum Lesen und Anfertigen von technischen Plänen, Zeichnungen und Skizzen. Mathematikkenntnisse sind unabdingbar bei Maßstabsberechnungen.
Wer in seinem Traumberuf Technischer Modellbauer/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Biologiemodellmacher/-in, als Gießereimechaniker/-in, als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Abschluss-/Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Abschluss-/Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt ihr den §§ 6-7, 12-14 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
|
1 |
Arbeitsauftrag I Planen und Herstellen eines Modells, einer Form, eines Musters oder eines Prototyps |
25% |
|
2 |
Arbeitsauftrag II Herstellen eines Anschauungsmodells |
35% |
75% |
- Arbeitsaufgabe: 35 Std. max. 20 Min. |
|||
Planung und Gestaltung - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: 120 Min. |
15% |
||
Fertigung Aufgabe: 90 Min. |
15% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Min. |
10% |
Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
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