Ausbildungsberuf | DQR 4
Technische/r Produktdesigner/in
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahren und wird in den Fachrichtungen Produktgestaltung und -konstruktion sowie Maschinen- und Anlagenkonstruktion angeboten. Gelernt wird in der Industrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hochschulreife oder mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf entwickelt und konstruiert man technische Produkte und gestaltet deren Design. Je nach Fachrichtung können das z.B. Gebrauchsgegenstände, aber auch ganze Maschinen und Anlagen sein. Mitunter greifen Technische Produktdesigner/-innen bei der Produktentwicklung auf bereits existierende Modelle und Lösungen zurück, optimieren diese und passen sie den veränderten Anforderungen an.
Für die Gestaltung von dreidimensionalen Datenmodellen verwenden sie CAD-Systeme. Für die spätere Konstruktion wählen sie Werkstoffe, Normteile sowie Fertigungs- und Montagetechniken aus und berücksichtigen dabei technische wie wirtschaftliche Aspekte, aber auch gestalterische Kriterien. Weiterhin kümmern sie sich um die technische Dokumentation.
Weiter Informationen zu den einzelnen Fachrichtungen findest Du HIER.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Ein hohes Maß an Sorgfalt ist beim exakten und normgerechten Anfertigen der Zeichnungen und Plänen notwendig. Beim Gestalten von Entwürfen braucht man Kreativität. Will man die Kundenanforderungen angemessen berücksichtigen, muss man Kunden- und Serviceorientierung mitbringen.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Um die Längen und Flächen sowie Volumina und Massen von Produkten korrekt zu berechnen, sind Mathematikkenntnisse unabdingbar. Physik ist hilfreich, um bestimmte Anforderungen an ein Produkt (z.B. in der Elektrotechnik) besser zu verstehen. Fähigkeiten aus Werken und Technik braucht man zum Anfertigen von Plänen, Skizzen sowie schematischen und perspektivischen Darstellungen.
Wer in seinem Traumberuf Technische/-r Produktdesigner/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Technische/-r Systemplaner/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Techniker-Abschluss erwerben, Ihren Konstrukteur aufsatteln oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Abschlussprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 10-13 und der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
|
1 |
Technische Dokumente: 7 Std. |
30% |
|
2 |
Arbeitsauftrag mit der auszuwählenden Variante: |
35% |
70% |
a) Betrieblicher Auftrag: 70 Std. - Präsentation: max. 10 Min. max. 20 Min. |
|||
b) Arbeitsaufgabe: 70 Std. - Präsentation: max. 10 Min. max. 20 Min. |
|||
Entwicklung und Konstruktion - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: 150 Min. |
25% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: 60 Min. |
10% |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
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