Ausbildungsberuf | DQR 4
Tischler/in
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss, aber auch Jugendliche mit Hauptschulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Tischler/-innen stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meistens in Einzelanfertigung her. Vor der eigentlichen Fertigung beraten sie Kunden zu Einrichtungslösungen, Materialauswahl und Kosten. Dabei nehmen sie Skizzen und Computer zu Hilfe. Ist ein Auftrag erteilt, be- und verarbeiten sie unterschiedliche Hölzer und Holzwerkstoffe. Dafür verwenden sie viele verschiedene, auch computergesteuerte Techniken: Es wird gesägt, gehobelt und geschliffen, Furniere werden verarbeitet und Holzoberflächen behandelt. Anschließend verschrauben oder verleimen die Tischler/-innen die gefertigten Einzelteile zum kompletten Holzprodukt.
Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein. In Wohnungen oder Büroräumen verlegen sie Bodenbeläge und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Bevor sie die Endprodukte an die Kunden übergeben, überprüfen die Tischler/-innen nochmals ihre Arbeit. Reparaturen und Restaurierungen von älteren Möbeln sowie das Gestalten von Musterstücken gehören ebenso zu ihrem Beruf.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Beim Bearbeiten von Holz mit Kreis- und Bandsägen ist große Umsicht erforderlich. Sorgfalt ist bei der Herstellung von Holzprodukten mit Maschinen und Werkzeugen ebenso notwendig. Beim Anfertigen von Skizzen und Entwürfen für Innenausbauten und Einrichtungsgegenständen ist eine ausgeprägte Kreativität hilfreich.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Mathematikkenntnisse sind zur Berechnung des Materialbedarfs und beim Aufmaß nehmen unabdingbar. Fertigkeiten aus Werken und Technik sind für die Handhabung von Werkzeugen und Maschinen sehr hilfreich. Zum Lesen und Anfertigen von Skizzen und Plänen braucht man Kenntnisse im technischen Zeichnen. Wissen aus Physik und Chemie braucht man, um die verschiedenen Werkstoffe und ihre Eigenschaften beurteilen zu könne und sie entsprechend einzusetzen.
Wer in seinem Traumberuf Tischler/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Parkettleger/-in, als Holzmechaniker/-in oder als Zimmer/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 8-9 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
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Zwischenprüfung |
Herstellen eines Werkstücks unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken einschließlich Oberflächenbearbeitung - Arbeitsaufgabe: 3 Std. 20 Min. max. 10 Min. - schriftliche Aufgabe: max. 150 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Gesellenprüfung |
Herstellen eines Erzeugnisses aus unterschiedlichen Materialien unter Anwendung maschineller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken einschließlich Verwendung eines Halbzeuges oder Einbauen und Montieren von Erzeugnissen - Arbeitsaufgabe 1: max. 7 Std.
Gestalten und Herstellen eines Erzeugnisses einschließlich des Einrichtens und Bedienens von Maschinen und Vorrichtungen, Nutzung von Anwenderprogrammen, Herstellen und Zusammenbauen von Teilen, Montieren von Beschlägen sowie Oberflächenbehandlung. - Arbeitsaufgabe 2: max. 99,5 Std. |
50%
50% |
50% |
Gestaltung und Konstruktion Aufgabe: max. 120 Min. |
30% |
50% |
|
Planung und Fertigung |
30% |
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Montage und Service - praxisbezogene schriftliche Aufgabe: max. 60 Min. |
20% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens "ausreichende" Leistungen
erbracht wurden.
- In drei Prüfungsbereichen des schriftlichen Teils der Prüfung müssen mindestens "ausreichende" Leistungen erbracht worden sein.
- In keiner der Arbeitsaufgaben des praktischen Teils sowie
- in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils dürfen "ungenügende"
Leistungen erbracht worden sein.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 1:2 zu gewichten.
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