Ausbildungsberuf | DQR 4
Uhrmacher/in
Den Beruf erlernt man in drei Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Was macht man in diesem Beruf?
Uhrmacher/-innen, die in Handwerksbetrieben beschäftigt sind, prüfen, reparieren und warten mechanische und elektronische Klein- und Großuhren. Um Schäden am Uhrwerk beheben zu können, zerlegen sie die Uhren, kümmern sich um vorgefundene Fehler und setzen die Uhren wieder zusammen und stellen sie ein. Einzelteile wie Gehäuse, Uhrzeiger oder Pendel stellen sie bei älteren Uhren mitunter selbst her, häufig verwenden sie aber auch industriell vorgefertigte Baugruppen. Weiterhin kümmern sie sich um die komplette Restaurierung von alten Uhren und setzen Schmuckstücke instand. Kunden bedienen und beraten sie in der Werkstatt und im Laden.
Sind die Uhrenmacher/-innen in der Industrie tätig, produzieren sie Einzelteile für Klein- und Großuhren maschinell und in Serienproduktion. Hierbei programmieren und bedienen sie CNC-Maschinen und überwachen den gesamten Fertigungsprozess.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Bei Präzisionsarbeiten mit nur millimetergroßen Werkteilen erfordern große Sorgfalt.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Für die Bedienung von Bohr, Fräs- und Drehmaschinen sind Fertigkeiten aus Werken und Technik sehr hilfreich. Technisches Zeichnen macht die Konzeption von Uhrengehäusen oder Großuhrenteilen leichter. Mathematikkenntnisse sind z.B. bei der Durchführung von Räderwerksberechnungen gefragt. Wissen aus der Physik braucht man, um die verschiedenen Arbeitsweisen der Zeitmessgeräte zu verstehen.
Wer in seinem Traumberuf Uhrmacher/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Feinwerkmechaniker/-in, als Chirurgiemechaniker/-in, oder als Industiermechaniker/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschluss-/Gesellenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschluss-/Gesellenprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischenprüfung |
Anfertigen und Prüfen einer funktionsfähigen uhrentechnischen Baugruppe oder eines Bauteils unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken - kundenorientierte Arbeitsaufgabe: max. 6 3/4 Std. max. 15 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Abschluss-/Gesellenprüfung |
Anfertigen und Prüfen einer funktionsfähigen uhrentechnischen Baugruppe oder eines Bauteils sowie Instandhalten einer mechanischen und einer elektronischen Kleinuhr unter Verwendung unterschiedlicher Werkstoffe - Betriebliche Arbeitsaufgabe: max. 19,5 Std. |
65%
35% |
50% |
Uhrentechnik max. 200 Min. |
50% |
50% |
|
Service und Instandhaltung max. 100 Min. |
30% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde Aufgabe: max. 60 Min. |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils
- in den Prüfungsteilen A und B der Prüfung mindestens "ausreichende" Leistungen erbracht sind.
Werden die Prüfungsleistungen in der Arbeitsaufgabe einschließlich Dokumentation, im Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 1:2 zu gewichten.
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
info
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsvergütung
Vorteil mit Tarif
Fördermöglichkeiten
weitere Informationen
Verdienstmöglichkeiten
Vorteil mit Tarif
Lohnspiegel
Informationen für Aktive
Angebote der IG Metall
Prüferschulung
Rechtsgrundlagen
Ausbildungsverordnung
Rahmenlehrplan
Selbst aktiv werden als...
Prüfer/in
Prüfungsaufgabenersteller/in