Ausbildungsberuf | DQR 4
Verfahrensmechaniker/in für Brillenoptik
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Gelernt wird in der Industrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf stellt man Brillengläser, indem man Glas- oder Kunststoffgläserrohlinge fräst, schleift, poliert oder veredelt. Verfahrensmechaniker/-innen für Brillentechnik programmieren, steuern und bedienen dabei halb- bzw. vollautomatische Maschinen und Anlagen, die sie auch warten und instand halten.
Sie überwachen den gesamten Produktionsprozess und überprüfen regelmäßig mithilfe von mechanischen und elektronischen Prüfgeräten, ob die Endprodukte den vorgegebenen Qualitätskriterien entsprechen. Die fertigen Produkte werden von ihnen verpackt und versandfertig gemacht. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört auch die Beratung der Kunden und Auftraggeber hinsichtlich der Produkte sowie technischer Dienstleistungen. Ebenso bearbeiten und überprüfen sie Reklamationen.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Bei den Qualitätskontrollen mit Mess- und Prüfgeräten, als auch bei der Fertigung der Gläser ist Sorgfalt gefragt.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Wissen in Mathematik ist beispielsweise notwendig, um die Endprodukte auf geometrische Anforderungen wie Durchmesser oder Mittendicke überprüfen zu können. Beim Umgang mit Werkzeugen und Maschinen, z.B. beim Fräsen, Polieren und Veredeln sind Fertigkeiten aus Werken und Technik sehr hilfreich.
Wer in seinem Traumberuf Verfahrensmechaniker/-in für Brillentechnik keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Feinoptiker/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Techniker-Abschluss erwerben oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Es findet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung wird zum Ausbildungsende durchgeführt.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt Ihr den §§ 7-8 der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
||
Zwischen-prüfung |
Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Brillengläsern sowie Messen, Prüfen, Kontrollieren max. 15 Min. |
Keine Gewichtung |
|
Abschlussprüfung |
Herstellen von Brillengläsern einschließlich Oberflächenveredlung und Konfektionierung sowie Messen, Prüfen und Kontrollieren auf geometrische Anforderungen, optische Eigenschaften und kosmetische Abweichungen - Betrieblicher Auftrag: max. 21 Std |
70%
30% |
50% |
Fertigungstechnik max. 150 Min. |
40% |
50% |
|
Mess- und Prüftechnik max. 150 Min. |
40% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde |
20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils
- in den Teilen A und B der Prüfung mindestens "ausreichende" Leistungen erbracht sind.
Werden die Prüfungsleistungen in der Aufgabe einschließlich Dokumentation, im Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 1:2 zu gewichten.
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