Ausbildungsberuf | DQR 4
Werkstoffprüfer/in
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und wird in den Fachrichtungen Kunststofftechnik, Metalltechnik, Systemtechnik sowie Wärmebehandlungstechnik angeboten. Gelernt wird in der Industrie. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Was macht man in diesem Beruf?
In diesem Beruf untersucht man verschiedenste Werkstoffe und Bauteile auf Materialfehler. Dazu planen sie physikalisch-chemische sowie mechanisch-technologische Prüfungen und Versuchsreihen, den jeweiligen Werkstoffen oder Bauteilen entsprechend. Hierfür unterziehen sie Werkstoffproben zerstörenden, zerstörungsfreien oder materialografischen Tests, etwa Zug-, Biege- oder Relaxationsversuchen. Dabei bestimmen sie z.B. die Materialeigenschaften wie Härte, Verformbarkeit und Struktur der jeweiligen Werkstoffe oder Bauteile.
Die Ergebnisse ihrer Tests und Untersuchungen bewerten sie im Zusammenhang mit dem gesamten Fertigungsprozess und erarbeiten gegebenenfalls Optimierungsvorschläge. Kommt es zu Schadensfällen während der Produktion analysieren sie die möglichen Ursachen des jeweiligen Werkstoffs bzw. Bauteils. Die Wartung und Reparatur der Werkzeuge, Mess- und Laborgeräte gehören ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fachrichtungen findest Du HIER.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sind bei der Werkstoffprüfung von zentraler Bedeutung. Schließlich müssen Materialeigenschaften exakt bestimmt werden und Fehler zuverlässig entdeckt werden sowie Ergebnisse sorgfältig dokumentiert werden.
Diese Schulfächer sollte man mögen
Kenntnisse aus Physik und Chemie braucht man bei der Ermittlung der Werkeigenschaften verschiedener Werkstoffe. Zur Berechnung von Kennwerten benötigt man gute Fähigkeiten in Mathematik.
Wer in seinem Traumberuf Werkstoffprüfer/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Edelmetallprüfer/-in versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Entwicklungsperspektiven
Der Weg in den eigenen Wunschberuf ist nicht immer leicht. Mit der IG Metall hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der sich stets für eine optimale Förderung und einen gerechten Zugang in die berufliche Ausbildung einsetzt. HIER findest Du Unterstützungsangebote und Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten, die auf eine duale Ausbildung hin wirken.
Junge Kolleginnen und Kollegen die sich bereits während Ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten, haben die Möglichkeit sogenannte Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese schärfen das berufliche Profil und Verbessern die individuellen Karrierechancen. Mehr Informationen gibt es HIER.
Im weiteren Verlauf stehen Facharbeitern eine Vielzahl von Bildungs- und Karrierewegen offen. Sie können u.a. einen Meister- oder Techniker-Abschluss erwerben, Ihren Konstrukteur aufsatteln oder über ein Studium einen Bachelor- und Masterabschluss erwerben. Auch eine berufspädagogische Entwicklungslinie steht ihnen offen (s.u.).
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 der Abschlussprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen könnt ihr den
§§ 14-17der Verordnung (siehe rechts) entnehmen.
Teil |
Prüfungsbereich |
Gewichtung |
|
1 |
Prüfungsbereich Prüfverfahren max. 20 Min., |
30% |
|
2 |
Arbeitsauftrag im Bereich Wärmebehandlungsprozesse mit der auszuwählenden Variante: |
30% |
70% |
a) Betrieblicher Auftrag: 18 Std. max. 30 Min. |
|||
b) Arbeitsaufgabe: 12 Std. Fachgespräch: max. 30 Min. |
|||
Schadensanalyse |
10% |
||
Wärmebehandlungsfähigkeit von Bauteilen |
20% |
||
Wirtschafts- und Sozialkunde |
10% |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich Eigenschaften polymerer Werkstoffe mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der drei Prüfungsbereiche "Schadensanalyse", "Wärmebehandlungsfähigkeit von Bauteilen" oder
"Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn einer der drei Prüfungsbereiche schlechter als "ausreichend" bewertet worden ist und dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
info
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsvergütung
Vorteil mit Tarif
Fördermöglichkeiten
weitere Informationen
Verdienstmöglichkeiten
Vorteil mit Tarif
Lohnspiegel
Informationen für Aktive
Angebote der IG Metall
Prüferschulung
Rechtsgrundlagen
Ausbildungsverordnung
Rahmenlehrplan
Selbst aktiv werden als...
Prüfer/in
Prüfungsaufgabenersteller/in