Ausbildungsberuf | DQR 3
Fachlagerist/in
Den Beruf erlernt man in zwei Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handel. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein. Die Ausbildung als Fachlagerist kann gegebenenfalls durch die darauf aufbauende Ausbildung Fachkraft für Lagerlogistik ergänzt werden.
Was macht man in diesem Beruf?
Fachlagerist/-innen sind für die Warenannahme, die Prüfung der Frachtpapiere sowie des Warenzustands zuständig. Sie entladen die Güter, sortieren diese und lagern sie an vorher bereits festgelegten Plätzen ein. Die Lagerung muss durch sie entsprechend sachgerecht und optimal umgesetzt werden.
Weiterhin verpacken Fachlagerist/-innen Lieferungen und füllen die Begleitpapiere wie Lieferscheine oder Zollerklärungen aus. Sie kennzeichnen und beschriften die Sendungen und berücksichtigen dabei einschlägige Vorschriften. Sie beladen die Lastkraftwagen, Eisenbahnwaggons oder Container, fahren Gabelstapler und kümmern sich um die Sicherung der Fracht.
Wichtige Voraussetzungen für Bewerber
Umsicht braucht man z.B. beim Bedienen von Hebebühnen oder beim Führen von Gabelstaplern und Kränen. Sorgfalt sollte man für das Zusammenstellen von Warenlieferungen sowie die Lagerung und Verpackung der Güter mitbringen.
Diese Schulfächer sollte man mögen.
Zur Kommunikation mit ausländischen Lieferanten und Fernfahrern/-fahrerinnen sind Kenntnisse in Englisch sinnvoll. Gute Kenntnisse in Mathematik sind die Voraussetzung, um das Gesamtgewicht und den Raumbedarf ermitteln zu können.
Wer in seinem Traumberuf Fachlagerist/-in keinen Ausbildungsplatz findet, sollte es als Fachkraft Lagerlogistik oder als Fachkraft Möbel-, Küchen- und Umzugsservice versuchen.
Lohnt sich das?
Was Azubis und Facharbeiter in diesem Beruf verdienen ist regional unterschiedlich. Genaues über die Verdienstmöglichkeiten weiß die IG Metall-Geschäftsstelle. Generell gilt: Besser läuft's mit Tarif. Denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient nicht nur besser, es kommen auch noch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu. Außerdem gibt es tariflich geregelte monatliche Leistungszulagen, Mehrarbeits- und Schichtzuschläge und 30 Tage Urlaub jährlich. Und: Seit 2012 gilt in der Metall- und Elektroindustrie die unbefristete Übernahme. Laut Tarifvertrag haben Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung das grundsätzliche Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
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