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Die Einsichtnahme in Ausbildungsnachweise ist notwendig! In unserer Broschüre aus der Reihe Hintergrundmaterial für die Arbeit im Prüfungsausschuss hinterfragen unsere Prüfungsexpertinnen die Praxis der Zuständigen Stellen, euch die Ausbildungsnachweise nicht mehr vorzulegen. Der Ausbildungsnachweis, auch Berichtsheft genannt, ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Kammer prüft die Ausbildungsnachweise auf ihre Voraussetzungen. Die Auszubildenden müssen das Berichtsheft bis zum Ende der Ausbildung führen und es unserer Ansicht nach auch bei der praktischen/mündlichen Prüfung vorlegen. Der Prüfungsausschuss überprüft die berufliche Handlungsfähigkeit der Prüflinge und nutzt die Ausbildungsnachweise um sich einen Überblick über den Verlauf der Ausbildung zu verschaffen.